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  1. 4 A 124.08 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Entschädigung; Teilrücknahme des Entschädigungsgrundlagenbescheids; Bemessungsgrundlage für Hausratsentschädigung; Schätzung; Verschleuderungsschaden
    Leitsatz: Lässt sich für zu entschädigende bewegliche Vermögensgegenstände kein Wiederbeschaffungswert am 1. April 1956 bestimmen, so ist die Bemessungsgrundlage für die Entschädigung in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 3 EntschG von der Behörde zu schätzen. Der auf einer Schätzung beruhende Entschädigungsfestsetzungsbescheid ist rechtswidrig, wenn er beachtenswerte oder eindeutig vorzugswürdige Hilfstatsachen oder Ansätze zur Schätzung überging. (Fortführung von VG 25 A 203.04/BVerwG S B 8.07 -)
    VG Berlin
    24.09.2010
  2. VG 1 L 174.10 - Anspruch auf Trinkwasserlieferung nur für dinglich Berechtigte (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher); kein eigener Lieferanspruch von Mietern und Untermietern
    Leitsatz: Einen gesetzlichen Anspruch auf die Lieferung von Trinkwasser haben im Land Berlin nur dinglich Berechtigte, die gleichzeitig einem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte; Nießbrauchberechtigte oder ähnliche zur Nutzung des Grundstücks Berechtigte); eine bloß schuldrechtliche Beziehung zum Grundstückseigentümer etwa als Mieter oder Untermieter vermag ebenso wenig wie bloßer rechtmäßiger oder unrechtmäßiger tatsächlicher Besitz einen eigenen Anspruch auf Trinkasserlieferung zu begründen. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    17.09.2010
  3. VG 16 K 26.10 - Konkurrenz von Denkmalschutz und Umweltschutz; Solaranlage auf Denkmal; Beeinträchtigung; Denkmalkategorien; Energieeinsparung
    Leitsatz: 1. Zum Konkurrenzverhältnis von Denkmalschutz und Umweltschutz. 2. Gründe des Denkmalschutzes stehen der Errichtung einer Solaranlage nur dann entgegen, wenn das Denkmal eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt. Die Abwägung muss sich an Wert und Bedeutung des Denkmals und seiner Ausgestaltung, an der Ausgestaltung der Solaranlage, ihrer Einsetzbarkeit und ihrem ökologischem sowie ökonomischen Nutzen und den privaten Interessen des Eigentümers orientieren. 3. Der durch Art. 20 a GG als Staatsschutzziel verankerte Umweltschutz führt dazu, dass dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung bei der Abwägung konkurrierender Interessen (hier: Denkmalschutz und Umweltschutz) eine verstärkte Durchsetzungsfähigkeit zukommt. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    09.09.2010
  4. 29 K 76.10 - Bemessungsgrundlage für NS-Verfahren-Entschädigung; Erhöhung um Altsparerentschädigung; Anscheinsbeweis für Erwerb von Wertpapieren vor dem 1. Januar 1942
    Leitsatz: Sind einem Juden nach dem 31. Dezember 1939 Wertpapiere entzogen worden, streitet wegen der insoweit bestehenden Verfügungsbeschränkungen ein Anscheinsbeweis dafür, dass er sie vor dem 1. Januar 1940 erworben hat, so dass die Entschädigung gemäß § 20 Abs. 1 BRüG i. V. m. § 5 ASpG um die Altsparerentschädigung zu erhöhen ist. Dieser Anscheinsbeweis gilt jedoch nicht für Reichsanleihen, da deren Erwerb gerade durch Juden zur Kriegsfinanzierung erwünscht war.
    VG Berlin
    17.08.2010
  5. 29 K 70.10 - Bemessungsgrundlage für NS-V-Entschädigung; Abzug der für Transferschaden geleisteten Entschädigung; Beweislast für Abzug der auf Transportkosten geleisteten Entschädigung
    Leitsatz: Aus § 3 Satz 2 NS‑VEntschG folgt nicht, dass nur Entschädigungen nach den dort genannten Bestimmungen des BEG von einer nunmehr festzusetzenden Entschädigung abgezogen werden können. Es handelt sich lediglich um eine Verzinsungsregelung für aufgrund der genannten Bestimmungen geleistete Entschädigungen (wie Urteil der Kammer vom 22. Juni 2006 - VG 29 A 115.04 -, juris).
    VG Berlin
    17.08.2010
  6. 24 L 266.10 - Verbot von Rückschnittarbeiten aus Gründen des Naturschutzes
    Leitsatz: Die Untersagung jeglicher Vegetationsbeseitigung in einer Gartenanlage ohne zeitliche Begrenzung auf einer Fläche von rund 5.000 m2 ist nicht durch Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes gedeckt und auch zum Schutz eines Amselnestes unverhältnismäßig.
    VG Berlin
    16.08.2010
  7. 29 A 149.07 - Zwangsversteigerung als verfolgungsbedingter Vermögensverlust
    Leitsatz: Eine Zwangsversteigerung kann insbesondere dann als verfolgungsbedingter Vermögensverlust eingestuft und damit als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG angesehen werden, wenn die Zwangsversteigerung wegen Verbindlichkeiten betrieben wurde, die der Grundstückseigentümer gerade aufgrund seiner Verfolgungssituation eingehen musste, oder die er deswegen nicht mehr erfüllen könne. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    16.07.2010
  8. 29 K 57.10 - Anwartschaftsrecht als Vermögenswert
    Leitsatz: 1. Ein Anwartschaftsrecht als Vermögenswert i. S. d. § 2 Abs. 2 VermG setzt voraus, dass eine gesicherte Rechtsposition des Erwerbers vorliegt, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag, weil der Empfänger einer Auflassung im Sinne des § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB den Umschreibungsantrag beim Grundbuchamt gestellt hat. 2. Der schuldrechtliche Eigentumsverschaffungsanspruch stellt keinen Vermögenswert im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 VermG dar. 3. Der wirtschaftliche Eigentümer eines Vermögenswerts kann den beim rechtlichen Eigentümer eingetretenen Vermögensverlust geltend machen, wenn ein Treuhandverhältnis besteht und der Vermögensverlust verfolgungsbedingt im Sinne von § 1 Abs 6 VermG war. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    15.07.2010
  9. 29 K 54.10 - Bemessungsgrundlage der Unternehmerentschädigung; Entschädigung; Steuerbilanz; Hauptfeststellungszeitpunkt; Einheitswert
    Leitsatz: Bilanz für den letzten Stichtag i. S. v. § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschG ist die Steuerbilanz zum letzten Hauptfeststellungszeitpunkt vor der Schädigung, wenn für den Vermögenswert - wovon regelmäßig auszugehen ist - ein Einheitswert festgesetzt wurde, dieser aber nicht bekannt ist. Liegt die Steuerbilanz zum letzten Hauptfeststellungszeitpunkt nicht vor, kann auf eine andere bekannte Bilanz oder eine andere beweiskräftige Unterlage zurückgegriffen werden.
    VG Berlin
    15.07.2010
  10. 29 A 202.08 - Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessensreduzierung bei Entscheidung über die Rücknahme eines Bescheides; Angemessenheit des Kaufpreises bei verfolgungsbedingtem Grundstücksverkauf
    Leitsatz: 1. Bei der Prüfung, ob neue Beweismittel i. S. d. § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG vorliegen, ist von den für den bestandskräftig gewordenen Bescheid maßgeblichen Rechtsgründen auszugehen und nicht unabhängig davon zu entscheiden, ob das neue Vorbringen den geltend gemachten Anspruch begründen kann. 2. Das Ermessen der Behörde bei der Entscheidung über die Rücknahme eines Bescheides reduziert sich nicht schon dann auf Null, wenn der Ausgangsbescheid rechtsfehlerhaft ist, sondern nur dann, wenn Umstände vorliegen, wegen derer die Aufrechterhaltung des Bescheides schlechthin unerträglich wäre oder Umstände erkennbar sind, die die Berufung auf die Bestandskraft des Bescheides als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder Treu und Glauben erscheinen lassen. 3. Die Angemessenheit eines Kaufpreises für das von einem Verfolgten verkaufte Grundstück wird bei einem durch einen Sachverständigen geschätzten Wert durch eine Abweichung des Kaufpreises vom Verkehrswert um bis zu 10 % nach unten nicht in Frage gestellt. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    15.07.2010