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Suchergebnis Urteilssuche (821 - 830 von 857)
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8 K 4071/08.GI - Marburger Solarsatzung und Solarthermiepflicht; Bestandsgebäude; Bestandsschutz; Eigentum; Gesamtnichtigkeit; Gleichheit; Heizung; Klimaschutzprogramm; Kohlendioxid; Konkurrierende Gesetzgebung; Nichtigkeit; Vertrauensschutz; Verhältnismäßigkeit; UmweltbelastungLeitsatz: 1. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7.8.2008 (BGBl. I S. 1658) enthält hinsichtlich der Errichtung von Neubauten eine abschließende Regelung für die Verpflichtung, erneuerbare Energien einzusetzen. 2. Die (landesrechtliche) Regelung des § 81 Abs. 2 HBO ermächtigt Gemeinden, satzungsrechtliche Vorgaben für die Verwendung bestimmter Heizungsarten aufzustellen. Unter den Begriff „bestimmte Heizungsart" fällt auch die Solarthermie. Soweit eine Satzung diesbezüglich für Neubauten Regelungen enthält, ist sie kompetenzwidrig. 3. Die Einführung einer satzungsrechtlichen Solarthermiepflicht bedarf einer schonenden Übergangsregelung für Bestandsbauten, um dem grundrechtlichen Eigentumsschutz zu genügen.VG Gießen12.05.2010
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VG 2 K 1970/03 - Berufliche Rehabilitierung als SchülerLeitsatz: Der Begriff der hoheitlichen Maßnahme. i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwRehaG umfasst einseitige Maßnahmen von Behörden, die diese in einem Über- und Unterordnungsverhältnis unter Berufung auf ihre öffentliche Gewalt trifft, nicht aber deren übriges Handeln. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)VG Frankfurt/Oder03.05.2010
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VG 19 L 24.10 - Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbar; Schankwirtschaft mit musikalischen und künstlerischen Darbietungen; Vorbescheid; heranrückende Wohnbebauung; planungsrechtliche Zulässigkeit; Gebietserhaltungsanspruch; Einfügen in die Eigenart des Baugebietes; Gemengelage; Gebot der Rücksichtnahme; passive Rücksichtslosigkeit; Lärmimmissionen; Vorbelastung; Baugenehmigung; Fassadengestaltung; Denkmalschutz; Drittschutz; Zweifel an der Rechtsmäßigkeit; TeilstattgabeLeitsatz: Zur Frage des Umgebungsschutzes im Berliner Denkmalschutzgesetz. (Nicht amtlicher Leitsatz)VG Berlin30.04.2010
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29 A 161.07 - Entschädigung; Vergleich; Abtretung des RestitutionsanspruchsLeitsatz: Zur Höhe der Entschädigung für den „Ariseur" nach vergleichsweiser Einigung mit dem jüdischen Alteigentümer im vermögensrechtlichen Verfahren über hälftige Abtretung von dessen Restitutionsanspruch an den Zweitgeschädigten.VG Berlin29.04.2010
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VG 29 K 120.10 - Restitution; Unternehmen; Erlösauskehr; share‑deal; Veräußerung des Unternehmensträgers; Verrechnung mit Entschuldung; ZuordnungsvorbehaltLeitsatz: 1. Der Ausschluss des Erlösauskehranspruchs bei share‑deal greift auch dann ein, wenn Gegenstand des Restitutionsanspruchs ein Unternehmen war. 2. Dem Erlös gemäß § 13 Abs. 2 VZOG darf die Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt sämtliche Entschuldungsleistungen gegenüberstellen.VG Berlin23.04.2010
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VG 29 K 40.09 - Kein Abzug der Kosten der Trennungsvermessung vom an den Entschädigungsfonds abzuführenden VeräußerungserlösLeitsatz: Verlangt der Inhaber des dinglichen Nutzungsrechts nach §§ 61, 68 SachenRBerG den Ankauf zum halben Verkehrswert und macht der Grundstückseigentümer vom Gegenrecht nach § 26 SachenRBerG Gebrauch, den Ankaufsanspruch auf 500 m2 zu beschränken, und wird daraufhin eine Trennungsvermessung erforderlich, können die darauf beruhenden Kosten nicht im Rahmen von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Entschädigungsgesetz vom Veräußerungserlös als notwendige Kosten des Vertrages abgezogen werden. (Nichtamtliche Leitsätze)VG Berlin22.04.2010
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VG 29 K 128.10 - Untätigkeitsklage; Erlösauskehr; Veräußerung von assets durch hundertprozentige Treuhand-Gesellschaft; Befugnis der Beklagten zum Erlass eines Grundbescheides; Verpflichtung zur Bezifferung; Prozesszinsen bei ErlösauskehrLeitsatz: 1. Das Bundesamt darf die Erlösauskehrverpflichtung nach § 13 Abs. 2 VZOG zunächst dem Grunde nach feststellen. Kommt allerdings eine Einigung über die Höhe des auszukehrenden Betrages nicht zustande, ist die Beklagte verpflichtet, den Grundlagenbescheid um einen Bescheid, mit dem sie die Höhe des auszukehrenden Erlöses bestimmt, zu ergänzen. 2. In den Fällen des § 13 Abs. 2 VZOG können Prozesszinsen nach § 291 BGB zugesprochen werden. (Nichtamtliche Leitsätze)VG Berlin15.04.2010
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VG 29 K 130.10 - Zuordnung öffentlicher Wege in Rechtsträgerschaft volkseigener Betriebe; Finanzvermögen; Unternehmensgesetz der DDR; Umwandlungserklärung; Vollzug; Zeitpunkt der WirksamkeitLeitsatz: Die Gründung eines privaten Unternehmens nach §§ 17‑19 des Unternehmensgesetzes der DDR vom 7. März 1990 (GBI. I S. 141) wurde nach dessen § 19 Abs. 5 mit der Beurkundung der Umwandlungserklärung wirksam, so dass auf das Unternehmen übergegangene Vermögenswerte zu diesem Zeitpunkt aus dem Kreis des zuordnungsfähigen Vermögens ausgeschieden sind, nicht erst mit Eintragung des Unternehmens im Handelsregister oder Grundbuchumschreibung.VG Berlin22.03.2010
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1 K 604/09 - Bemessungsgrundlage für Entschädigung; land- und forstwirtschaftliche Flächen; gemischt genutztes Grundstück; Grundvermögen; Einheitswert; Abzug von VerbindlichkeitenLeitsatz: 1. Die Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie gemischt genutzten Grundstücken i. S. d. § 3 Abs. 1 EntschG richtet sich nach dem Reichsbewertungsgesetz. Danach gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen auch solche Grundstücksflächen, die anderen als landwirtschaftlichen Zwecken dienen, wenn die Zugehörigkeit dieser Flächen den landwirtschaftlichen Hauptzweck des Betriebes nicht wesentlich beeinflusst (hier: Brennerei und Ziegelei). 2. Unter § 3 Abs. 1 Nr. 1 EntschG ist trotz des Wortes „Flächen" der gesamte landwirtschaftliche Betrieb einzuordnen. 3. Soweit Verbindlichkeiten i. S. d. § 3 Abs. 4 EntschG nicht bereits mit der Überführung des fraglichen Vermögensgegenstandes in Volkseigentum erloschen sind, kommt ihre Anrechnung auf die Bemessungsgrundlage nur in Betracht, wenn sie den Wert des Gegenstandes auch im Zeitpunkt der Anrechnung noch tatsächlich mindern. Haben sich durch Erbfall nach dem Zeitpunkt der Schädigung Gläubiger und Schuldner einer Verbindlichkeit in einer Person vereinigt, so ist diese nicht anzurechnen. (Leitsätze der Redaktion)VG Leipzig24.02.2010
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VG 13 L 219.09 - Gebot der baulichen Rücksichtnahme, Heranrücken einer Wohnbebauung gegen Diskothek, Untersagung einer Wohnnutzung in Nachbarschaft zu lärmintensiven Gewerbebetrieben, unbeplanter Innenbereich, fehlende Nachbarunterrichtung über Baugenehmigung, unerkannt gebliebene Bauarbeiten, Kenntnis von Bauarbeiten, Störungen, schädliche Umwelteinwirkungen, ImmissionenLeitsatz: Nicht nur Vorhaben, von denen Belästigungen und Störungen ausgehen, sondern auch solche, die sich selbst schädlichen Umwelteinwirkungen aus der Nachbarschaft (hier: Lärm aus einem Nachtclub/Diskothek) aussetzen, können gegen das bauliche Rücksichtnahmegebot verstoßen. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin12.02.2010