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Urteil Erstattungsanspruch bei Formnichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
Schlagworte
Erstattungsanspruch bei Formnichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags; Unmöglichkeit der Rückabwicklung einer bereits erbrachten Teilleistung; ungenehmigte Zweckentfremdung; Ausgleichszahlung
Leitsatz
Dem auf einem formnichtigen, im Übrigen aber mit dem materiellen Recht in Einklang stehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag beruhenden Erstattungsanspruch eines Beteiligten steht der Grundsatz von Treu und Glauben jedenfalls in dem Umfang entgegen, als eine Rückabwicklung der vom anderen Teil erbrachten Leistung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
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