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Urteil Sondernutzungsgebühren
Schlagworte
Sondernutzungsgebühren; Gebührenpflicht; Zuordnung eines Grünstreifens als Gehweg oder übriger Straßenraum; Äquivalenzprinzip; Baustelleneinrichtung; Bauzaun
Leitsätze
Der Begriff „Gehweg" in der Berliner Sondernutzungsgebührenordnung erfasst nicht seitliche Grünstreifen.
2. Zur Frage, was unter „übrigem Straßenraum" zu verstehen ist.
3. Zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Gehwege und Fahrbahnen.
(Leitsätze der Redaktion)
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