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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 405)

  1. 8 RE-Miet 6660/86 - Rechtsentscheid; Berliner Altbau; Mietpreisrecht; Herabsetzung der Stichtagsmiete; Rückforderung; Verjährungsfrist
    Leitsatz: 1. Wenn und soweit Mietzahlungen vor dem 1. Dezember 1980 nach der damals geltenden Rechtslage mietpreisrechtlich unzulässig waren, bleibt es auch im Falle der späteren Herabsetzung der Stichtagsmiete nach § 2 Abs. 1 I. BMG (i.d.F. des 2. MietRÄndG Berlin) für die Rückforderungsansprüche des Mieters bei der Anwendbarkeit des § 30 Abs. 1 I. BMG. Der Lauf der Verjährungsfrist begann dann mit der Leistung. 2. Wenn und soweit Mietzahlungen nach dem 30. November 1980 erfolgt sind und gemäß § 1 Abs. 1 I. BMG (i.d.F. des 2. MietRÄndG Berlin) zunächst mietpreisrechtlich zulässig waren, ist im Falle der späteren Herabsetzung der Stichtagsmiete nach § 2 Abs. 1 I. BMG (i.d.F. des 2. MietRÄndG Berlin) für den Beginn der Verjährung der dadurch entstehenden Rückforderungsansprüche des Mieters § 30 Abs. 1 Satz 2 I. BMG nicht anwendbar.
    KG
    30.04.1987
  2. 4 W RE 181/87 - Rechtsentscheid; Divergenzvorlage; Vorlagebeschluss; Begründung; Entscheidungserheblichkeit; Anhörung der Parteien; Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: 1. Zu den Vorlagevoraussetzungen für die Einholung eines Rechtsentscheides. 2. Die vorgeschriebene Anhörung der Parteien durch das LG kann von dem zu einem Rechtsentscheid angerufenen Gericht nachgeholt werden (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt).
    OLG Koblenz
    08.04.1987
  3. 24 W 5239/84 - werdender Wohnungseigentümer; Rechtsweg
    Leitsatz: Die Rechtsstellung, die ein Käufer von Wohnungseigentum dadurch erlangt, daß er die Wohnung vom Verkäufer übernimmt und als Vormerkungsberechtigter im Wohnungsgrundbuch eingetragen wird, rechtfertigt nicht die entsprechende An wendung des § 43 WEG mit der Folge, daß für Streitigkeiten zwischen dem Käufer und einem eingetragenen Wohnungseigentümer der Rechtsweg zu den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegeben ist.
    KG
    01.04.1987
  4. 8 RE Miet 6750/86 - Eigenbedarfskündigung; preisgebundene Altbauwohnung
    Leitsatz: Der Vermieter einer preisgebundenen Altbauwohnung darf sich auf berechtigte Interessen an der Beendigung im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB (Eigenbedarf) ohne Rücksicht auf die im § 11 XII. BMG bestimmte Wartefrist berufen, wenn er nach Überlassung der Wohnung an den Mieter das Hausgrundstück als Miteigentümer in einer Bruchteilsgemeinschaft mit Dritten erworben hat und die Erwerber das Eigentum am Grundstück gemäß § 3 und/oder § 8 WEG in der Weise unter sich in Wohnungseigentum aufgeteilt haben, daß sie mit jedem ihnen zustehenden Miteigentumsanteil (bzw. -Teilanteil) das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden haben.
    KG
    26.03.1987
  5. 8 REMiet 6750/86 - Eigenbedarfskündigung nach Bildung von Wohnungseigentum; Mieterschutz; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Wartefrist; berechtigtes Interesse; Umwandlung in Eigentumswohnung
    Leitsatz: Der Vermieter darf sich auf berechtigte Interessen an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB (Eigenbedarf) ohne Rücksicht auf bestimmte Wartefrist berufen, wenn er nach Überlassung der Wohnung an den Mieter das Hausgrundstück als Miteigentümer in einer Bruchteilsgemeinschaft mit Dritten erworben hat und die Erwerber das Eigentum am Grundstück gemäß § 3 und/oder § 8 WEG in der Weise unter sich in Wohnungseigentum aufgeteilt haben, daß sie mit jedem ihnen zustehenden Miteigentumsanteil (bzw. -Teilanteil) das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden haben.
    KG
    26.03.1987
  6. 30 REMiet 1/86 - Umwelteinflüsse als Mangel; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Umwelteinflüsse als Mangel; Umweltgefahren, als Mangel; Gefahrenquellen als Mangel; Gebrauch der Mietsache, ungestörter
    Leitsatz: Die Frage, ob es für die Annahme eines Mangels i.S.d. § 537 BGB ausreicht, daß sich das Mietobjekt auf durch giftige Chemikalien verseuchtem Untergrund und in einer solchen Umgebung befindet, wobei sich eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner nach den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zwar nicht nachweisen, andererseits aber auch nicht ganz ausschließen läßt, liegt auf dem Gebiet tatrichterlicher Würdigung und ist deshalb einem Rechtsentscheid nicht zugänglich (Rechtsentscheid abgelehnt).
    OLG Hamm
    25.03.1987
  7. 3 ReMiet 1/87 - Vertragswidriger Gebrauch durch Überbelegung; Beendigung des Mietverhältnisses; Fristlose Kündigung; vertragswidriger Gebrauch; Familienzuwachs; Überbelegung
    Leitsatz: Ist eine Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses durch Vergrößerung der Familie des Mieters in erheblichem Umfang überbelegt worden, so darf der Vermieter in der Regel allein aufgrund der Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs nach Abmahnung den Mietvertrag fristlos kündigen (§ 553 BGB).
    OLG Karlsruhe
    16.03.1987
  8. 3 REMiet 1/87 - Vertragswidriger Gebrauch durch Überbelegung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; vertragswidriger Gebrauch; Familienzuwachs; Überbelegung
    Leitsatz: Ist eine Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses durch Vergrößerung der Familie des Mieters in erheblichem Umfang überbelegt worden, so darf der Vermieter in der Regel allein aufgrund der Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs nach Abmahnung den Mietvertrag fristlos kündigen (§ 553 BGB).
    OLG Karlsruhe
    16.03.1987
  9. 8 REMiet 1/86 - Fristwahrung für Widerspruch gegen Gebrauchsfortsetzung; Mietverhältnis, stillschweigende Verlängerung; Widerspruch des Vermieters; Fortsetzung des Gebrauchs; Fristablauf; Klagezustellung
    Leitsatz: Die in § 568 BGB bestimmte Frist für den Widerspruch gegen die Fortsetzung eines Mietverhältnisses wird durch nachträgliche Zustellung einer vor Fristablauf eingereichten Klage nicht gewahrt, § 270 Abs. 3 ZPO ist nicht anwendbar.
    OLG Stuttgart
    09.03.1987
  10. 8 REMiet 1/86 - Fristwehrung für Widerspruch gegen Gebrauchsfortsetzung; Mietverhältnis, stillschweigende Verlängerung; Widerspruch des Vermieters; Fortsetzung des Gebrauchs; Fristablauf; Klagezustellung
    Leitsatz: Die in § 568 BGB bestimmte Frist für den Widerspruch gegen die Fortsetzung eines Mietverhältnisses wird durch nachträgliche Zustellung einer vor Fristablauf eingereichten Klage nicht gewahrt, § 270 Abs. 3 ZPO ist nicht anwendbar.
    OLG Stuttgart
    09.03.1987