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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 405)

  1. 8 RE-Miet 244/87 - Rechtsentscheid; Divergenzvorlage; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Fristenablauf
    Leitsatz: Zur Frage, ob bei der Vermietung einer unrenovierten Wohnung die formularvertragliche Abwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam mit der Folge ist, daß der Vermieter den Mieter selbst dann nicht aufgrund eines sich bei der Beendigung des Mietverhältnisses ergebenden Renovierungsbedarfs zur Durchführung von Schönheitsreparaturen heranziehen kann, wenn das Mietverhältnis länger als die vertraglich vereinbarten Renovierungszeiträume oder als die durch die Rechtsprechung entwickelten Zeiträume, nach denen Schönheitsreparaturen in der Regel ausgeführt worden müssen, gedauert hat. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
    KG
    04.03.1987
  2. 8 REMiet 244/87 - Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; Anfangsrenovierung; Formularkausel; Renovierungsbedarf
    Leitsatz: 1. Auch bei vertraglicher Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter bleibt der Vermieter zur Erstrenovierung verpflichtet. 2. Eine tatsächlich unterlassene Erstrenovierung durch den Vermieter steht einer Berufung auf die Schönheitsreparaturklausel bei einem durch Abnutzung hervorgerufenen erneuten Renovierungsbedarf nicht entgegen.
    KG
    04.03.1987
  3. 24 W 4028/86 - Höchstdauer der Verwalterbestellung
    Leitsatz: Die fünfjährige Frist für die höchstzulässige Verwalterbestellung beginnt nicht vor rechtswirksamer Begründung der Wohnungseigentümergemeinschaft, erfordert also die Anlegung der Wohnungsgrundbücher sowie ferner, daß mindestens für zwei Wohnungseinheiten verschiedene Eigentümer eingetragen sind.
    KG
    02.03.1987
  4. 8 RE Miet 6223/86 - Rechtsentscheid; preisgebundener Altbau; Betriebskostenerhöhung; Wirtschaftseinheit
    Leitsatz: 1. Zu den Vorlagevoraussetzungen an den Erlaß eines Rechtsentscheides. 2. Zur Abwälzung von Betriebskostenerhöhungen im preisgebundenen Altbau, wenn Wohnungseigentum begründet worden ist. (Nichtamtliche Leitsätze, Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt)
    KG
    29.01.1987
  5. 8 U 1275/86 - Abstandszahlung; Möbelkaufvertrag zwischen Vor- und Nachmieter; Abzahlungsgeschäft; Scheinbestandteile; wesentliche Bestandteile; Bestandteile/Einbauten; Bestandteile/Sanitärinstallation; Sanitärinstallationen/wesentlicher Bestandteil; Gasherd/wesentlicher Bestandteil; Mietereinbauten/wesentlicher Bestandteil; Vormieter/Verkauf von Einbauten an Nachmieter; Nachmieter/Ankauf von Einbauten von Vormieter; Sittenwidrigkeit/Möbelkaufvertrag zwischen Vor- und Nachmieter; Beweislast/Verkäufer für Höhe seines Kaufpreisanspruches; Beweislastvereitelung/Käufer durch Vernichtung von gekauften Gegenständen; verdeckte Abstandszahlung/Möbelkaufvertrag zwischen Vor- und Nachmieter
    Leitsatz: 1. Das Abzahlungsgesetz ist nicht anwendbar auf einen Kaufvertrag zwischen Vor- und Nachmieter mit einem einheitlichen unaufgeschlüsselten Kaufpreis für bewegliche Sachen und Einbauten des Vormieters, die wesentlicher Bestandteil der Mietsache wurden. 2. Beim Vorliegen besonderer Umstände (hier: Einbauten des Vormieters sollen erkennbar auf Dauer in der Wohnung verbleiben) werden vom Vormieter installierte sanitäre Einrichtungen und ein ausgetauschter Küchenherd nicht nur Scheinbestandteile, sondern wesentliche Bestandteile der Mietsache. 3. Beruft sich der Nachmieter auf die Sittenwidrigkeit der Abstandsvereinbarung wegen des groben Mißverhältnisses zwischen Kaufpreishöhe und Zeitwert der überlassenen Sachen, muß er beweisen, daß dem Vormieter bei Abschluß der Abstandsvereinbarung der Sittenverstoß bekannt war. 4. Der Vormieter (Verkäufer), der den nichtgezahlten Kaufpreis fordert, ist im Hinblick darauf, daß ein Pauschalpreis für mehrere verkaufte Sachen vereinbart wurde, für die Angemessenheit des Kaufpreises darlegungs- und beweispflichtig.
    KG
    25.01.1987
  6. 8 RE Miet 3505/86 - Mieterhöhung/Beamtenwohnung; Mieterhöhungsverlangen/Beamtenwohnung; Bundeswohnung/Mieterhöhung; Personalrat/Anhörung bei Mieterhöhung, Zustimmung bei Mieterhöhung; Beamtenwohnung/Mieterhöhung
    Leitsatz: Das Mietrecht sieht kein Sonderrecht für Beamte vor.
    KG
    12.01.1987
  7. 8 RE Miet 3505/86 - Mieterhöhung/Beamtenwohnung; Mieterhöhungsverlangen/Beamtenwohnung; Bundeswohnung/Mieterhöhung; Personalrat/Anhörung bei Mieterhöhung; Zustimmung bei Mieterhöhung; Beamtenwohnung/Mieterhöhung
    Leitsatz: 1. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Erlaß eines Rechtsentscheides. 2. Das Mietrecht sieht kein Sonderrecht für Beamte vor. (Nichtamtliche Leitsätze, Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
    KG
    12.01.1987
  8. 3 ReMiet 2/86 - Vorlagebeschluss; Schadensersatzanspruch wegen Verschlechterung der Mietsache; Aufrechnung gegen Kautionsrückzahlungsanspruch nach Verjährung; Kautionsrückzahlung; Verjährung; Teppichboden
    Leitsatz: Gemäß Art. III Abs. 1 S. 3 3. MietRändG legt der Senat dem Bundesgerichtshof folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Kann der Vermieter von Wohnraum gegen den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution auch nach Ablauf von sechs Monaten seit der Rückgabe der Mietsache mit gem. § 558 BGB verjährten Schadensersatzansprüchen wegen Veränderung oder Verschlechterung der vermieteten Sache aufrechnen, wenn er zuvor keine Abrechnung über die Kaution erteilt hat? (Vorlagebeschluß)
    OLG Karlsruhe
    07.01.1987
  9. 61 S 464/86 - Abwehrpflichten des Vermieters (hier Geräuschbelästigung); Gebrauchsgewährungspflicht; Abwehrpflichten des Vermieters; Geräuschbelästigung; Hausfrieden; vertragsgemäßer Zustand; Kündigungspflicht gegenüber Drittmieter
    Leitsatz: Der Vermieter kann aus § 536 BGB heraus verpflichtet sein, einen Mieter zu kündigen, wenn dieser durch erhebliche Geräuschbelästigung die anderen Mieter des Hauses stört. Die anderen Mieter des Hauses können einen solchen Anspruch gegen den Vermieter gerichtlich durchsetzen.
    LG Berlin
    21.12.1987
  10. 62 S 124/87 - Positive Vertragsverletzung; Vertragswidriger Gebrauch, positive Vertragsverletzung, Türen, Entfernung, Ofen, Entfernung, Schadenersatzanspruch des Vermieters
    Leitsatz: Der Ausbau von Türen, die Entfernung eines Ofens und die Besprühung eines WC-Beckens und einer Küchenspüle mit Lackfarbe stellen eine positive Forderungsverletzung dar.
    LG Berlin
    21.12.1987