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Urteil werdender Wohnungseigentümer
Schlagworte
werdender Wohnungseigentümer; Rechtsweg
Leitsatz
Die Rechtsstellung, die ein Käufer von Wohnungseigentum dadurch erlangt, daß er die Wohnung vom Verkäufer übernimmt und als Vormerkungsberechtigter im Wohnungsgrundbuch eingetragen wird, rechtfertigt nicht die entsprechende An wendung des § 43 WEG mit der Folge, daß für Streitigkeiten zwischen dem Käufer und einem eingetragenen Wohnungseigentümer der Rechtsweg zu den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegeben ist.
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