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Urteil Vertragswidriger Gebrauch durch Überbelegung
Schlagworte
Vertragswidriger Gebrauch durch Überbelegung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; vertragswidriger Gebrauch; Familienzuwachs; Überbelegung
Rechtsentscheid
Ist eine Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses durch Vergrößerung der Familie des Mieters in erheblichem Umfang überbelegt worden, so darf der Vermieter in der Regel allein aufgrund der Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs nach Abmahnung den Mietvertrag fristlos kündigen (§ 553 BGB).
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