« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 405)

  1. VIII ZR 258/86 - Auslegung der vergleichsweisen Gewährung einer Räumungsfrist; Beendigung des Mietverhältnisses; Rückgabe der Mietsache; verspätete; Gewerberaummietverhältnis; Rückgabepflicht des Mieters; Stundung; Verzicht auf zwangsweise Räumung; Räumungsfrist; im Vergleich; Verspätungsschaden; Verzug des Mieters mit der Rückgabe; trotz Räumungsfrist
    Leitsatz: Bewilligt der Vermieter dem - vorläufig vollstreckbar - zur Räumung und Heraus gabe von Gewerberaum verurteilten Mieter in einem außergerichtlichen Vergleich eine Räumungsfrist, so bedarf es der Auslegung, ob damit die Herausgabe bis zum Fristablauf gestundet sein sollte oder ob der Vermieter lediglich auf zwangsweises Vorgehen mit der Folge verzichtet hat, daß der Mieter bei Ausschöpfung der Frist das Risiko für allen etwaigen Verspätungsschaden behält.
    BGH
    29.04.1987
  2. VIII ZR 258/86 - Auslegung der vergleichsweisen Gewährung einer Räumungsfrist; Beendigung des Mietverhältnisses, Rückgabe der Mietsache, verspätete; Gewerberaummietverhältnis, Rückgabepflicht des Mieters, Stundung; Verzicht auf zwangsweise Räumung, Räumungsfrist, im Vergleich; Verspätungsschaden; Verzug des Mieters mit der Rückgabe, trotz Räumungsfrist
    Leitsatz: Bewilligt der Vermieter dem - vorläufig vollstreckbar - zur Räumung und Herausgabe von Gewerberaum verurteilten Mieter in einem außergerichtlichen Vergleich eine Räumungsfrist, so bedarf es der Auslegung, ob damit die Herausgabe bis zum Fristablauf gestundet sein sollte oder ob der Vermieter lediglich auf zwangsweises Vorgehen mit der Folge verzichtet hat, daß der Mieter bei Ausschöpfung der Frist das Risiko für allen etwaigen Verspätungsschaden behält.
    BGH
    29.04.1987
  3. VIII ZR 126/86 - Grenze der "Unerheblichkeit"; Beendigung des Mietverhältnisses; Mietrückstand, fristlose Kündigung; Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Mietzins, nicht unerheblicher Teil; Unerheblichkeit, Bestimmung der Grenze; Gewerbemietverhältnis
    Leitsatz: Die Beurteilung, ob der Mieter im Sinn von § 554 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB mit einem nicht unerheblichen Teil des Mietzinses in Verzug ist, richtet sich nicht nach dem für den einzelnen Termin rückständigen Mietzins, sondern nach dem gesamten Mietzinsrückstand. Dieser ist jedenfalls dann nicht mehr unerheblich, wenn er den Mietzins für einen Monat übersteigt.
    BGH
    15.04.1987
  4. IVa ZR 17/86 - Maklerdienstvertrag; Tätigkeitspflicht
    Leitsatz: Der Makler kann sich der Tätigkeitspflicht, die er durch die Entgegennahme ein es Alleinauftrags übernommen hat, nicht dadurch entledigen, daß er es dem Kunden freistellt, sich selbst um den Verkauf des Objekts zu bemühen oder einen anderen Vermittler einzuschalten.
    BGH
    08.04.1987
  5. VIII ZR 15/86 - Herausgabepflicht des ausgeschiedenen Gesellschafters einer KG; Beendigung des Mietverhältnisses; Gewerbemietverhältnis; Kommanditgesellschaft als Mieter; Rückgabepflicht, ausgeschiedener Gesellschafter; Gesellschafter, persönlich haftender; Herausgabe der Mietsache, Fortbestehen der Haftung; Gesellschafter, ausgeschiedener
    Leitsatz: Wird das zwischen einer Kommanditgesellschaft und dem Vermieter bestehende Mietverhältnis beendet, so haftet neben der Mieterin auch der inzwischen ausgeschiedene persönlich haftende Gesellschafter auf Herausgabe der Mietsache, sofern das Mietverhältnis vor oder während seiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft begründet worden ist.
    BGH
    01.04.1987
  6. VIII ZR 71/86 - Unwirksame Kündigungsklausel in Bezug auf Mietrückstand; Formularmietvertrag; Gewerberaummietverhältnis; Kündigungsklausel, Mietzinsrückstand; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Mietrückstandes, vereinbartes Verfahren; Kündigungsverfahren, formularmäßig vereinbartes; Formularklausel, unwirksame
    Leitsatz: Eine in einem formularmäßigen Mietvertrag über gewerbliche Räume enthaltene Klausel, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, "wenn der Mieter mit der Zahlung einer Mietzinsrate ganz oder teilweise länger als einen Monat nach Zahlungsaufforderung trotz schriftlicher Mahnung im Rückstand ist", ist unwirksam. Gleichwohl muß der Vermieter bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzuges das in der unwirksamen Klausel hierfür vorgesehene Verfahren (Zahlungsaufforderung, schriftliche Mahnung) einhalten.
    BGH
    25.03.1987
  7. VIII ZR 88/86 - Beschädigung der Mietsache durch Brand außerhalb des Mietgebrauchs; Instandsetzungspflicht; Instandsetzungspflicht des Vermieters; Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters; Beschädigung der Mietsache, Brandstiftung Dritter; Instandhaltungspflicht, Abwälzung auf den Mieter; Brand außerhalb des Mietgebrauchs
    Leitsatz: Will der Vermieter eines außerhalb des Mietgebrauchs durch Brand unbenutzbar gewordenen Mietobjekts den Verlust des Anspruchs auf den Mietzins (§ 537 BGB) oder eine Kündigung des Mieters (§ 542 BGB) vermeiden, so muß er den vertragsgemäßen Zustand auch dann wiederherstellen, wenn im Mietvertrag Instandsetzung und Instandhaltung des Mietobjekts sowie Schönheitsreparaturen grundsätzlich auf den Mieter abgewälzt worden sind.
    BGH
    25.02.1987
  8. VIII ZR 93/86 - Durchschnittsmiete/Erhöhung infolge gestiegener laufender Aufwendungen; Bewirtschaftungskosten/Aufteilung auf öffentlich geförderten Wohnanteil und Gewerberaum; Bewilligungsbescheid/Umfang der Bindungswirkung; Durchschnittsmiete/Erhöhung infolge gestiegener Aufwendungen; Mischraumobjekte/Aufteilung der Bewirtschaftungskosten
    Leitsatz: 1. Zur Aufteilung von Bewirtschaftungskosten, wenn sich nicht feststellen läßt, welche Kosten im einzelnen auf den öffentlich geförderten Wohnteil und welche auf den Gewerberaumanteil eines Gebäudekomplexes entfallen. 2. Die einem Mietgenehmigungsbescheid der Bewilligungsstelle nach § 8 a Abs. 4 WoBindG zugrundeliegende Art und Weise der Aufteilung von Bewirtschaftungskosten bindet das Zivilgericht bei seiner Entscheidung über die Wirksamkeit späterer, die genehmigte Miete übersteigender Mieterhöhungen nach § 8 a Abs. 3 WoBindG nicht.
    BGH
    18.02.1987
  9. VIII ZR 56/86 - Unwirksame Widerrufs-Klausel in bezug auf Untervermietungs-Erlaubnis; Untervermietung; Formularmietvertrag; Gewerbemietverhältnis; Widerrufs-Klausel; Untermieterlaubnis; Formularklausel; unwirksame
    Leitsatz: Die uneingeschränkte Klausel in einem Formular-Mietvertrag über Geschäftsräu me, daß der Vermieter seine Erlaubnis zur Untervermietung widerrufen könne, ist unwirksam.
    BGH
    11.02.1987
  10. VIII ZR 56/86 - Unwirksame Widerrufs-Klausel in bezug auf Untervermietungs- Erlaubnis; Untervermietung; Formularmietvertrag; Gewerbemietverhältnis; Widerrufs-Klausel, Untermieterlaubnis; Formularklausel, unwirksame
    Leitsatz: Die uneingeschränkte Klausel in einem Formular-Mietvertrag über Geschäftsräume, daß der Vermieter seine Erlaubnis zur Untervermietung widerrufen könne, ist unwirksam.
    BGH
    11.02.1987