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Urteil Umwelteinflüsse als Mangel


Schlagworte

Umwelteinflüsse als Mangel; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Umwelteinflüsse als Mangel; Umweltgefahren, als Mangel; Gefahrenquellen als Mangel; Gebrauch der Mietsache, ungestörter

Leitsatz

Die Frage, ob es für die Annahme eines Mangels i.S.d. § 537 BGB ausreicht, daß sich das Mietobjekt auf durch giftige Chemikalien verseuchtem Untergrund und in einer solchen Umgebung befindet, wobei sich eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner nach den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zwar nicht nachweisen, andererseits aber auch nicht ganz ausschließen läßt, liegt auf dem Gebiet tatrichterlicher Würdigung und ist deshalb einem Rechtsentscheid nicht zugänglich (Rechtsentscheid abgelehnt).

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