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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 405)
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30 REMiet 3/86 - Rechtsentscheid; Vorlagefrage; VorlagebeschlussLeitsatz: Hat ein Oberlandesgericht eine an sich teilbare Rechtsfrage mittels Rechtsentscheid umfassend beantwortet, will eine Berufungszivilkammer, ohne daß der Vorlagefall dies erfordert, hiervon umfassend abweichen, beantwortet der Bundesgerichtshof in der Folgezeit einen Teil dieser Rechtsfrage mittels Rechtsentscheid im Sinne der vorlegenden Berufungszivilkammer, ist aber aus dem Vorlagebeschluß nicht zu entnehmen, ob die auf ihren entscheidungserheblichen Teil zurückgeführte Vorlagefrage durch den Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofes ihre Erledigung gefunden hat, so ist die Vorlagefrage unzulässig geworden. (Rechtsentscheid abgelehnt)OLG Hamm28.09.1987
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30 REMiet 1/87 - Gebrauchsentziehung bei Untermiete; Rechtsmängelhaftung; Gebrauchsentziehung; Untermietverhältnis; <br />Herausgabeanspruch des Hauptvermieters, GeltendmachungLeitsatz: Dem Untermieter einer Wohnung wird der vertragsmäßige Gebrauch im Sinne von § 541 BGB entzogen, wenn ihn nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses, aber vor Beendigung des Untermietverhältnisses der Hauptvermieter zur Mietzahlung an sich selber auffordert mit der Drohung, er werde andernfalls Räumung und Herausgabe der Wohnräume verlangen.OLG Hamm26.08.1987
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24 W 1752/87 - gärtnerische Gestaltung von SondernutzungsflächenLeitsatz: Auch das Recht zur gärtnerischen Gestaltung einer Sondernutzungsfläche gibt dem Wohnungseigentümer regelmäßig nicht die Befugnis, dort einen stark wachsenden Baum zu pflanzen.KG13.07.1987
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6 U 257/86 - Hundehaltung; Tierhaltung; Unterlassungsanspruch PflichtverletzungLeitsatz: Der Vermieter braucht es nicht zu dulden, daß der Mieter oder seine Besucher große Hunde in das Gebäude mitbringen, in dem sich die gemietete Wohnung befindet, wenn eine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Mitbewohner nicht auszuschließen ist.OLG Köln26.06.1987
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8 W 89/87 - Schneeräum- und StreupflichtLeitsatz: Bei einer aus 40 Wohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage kann es ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer beschließen, daß die gemeinschaftliche Schneeräum- und Streupflicht durch die einzelnen Wohnungseigentümer im Wechsel nach einem aufgestellten Plan erfüllt wird.OLG Stuttgart19.05.1987
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3 W RE 57/87 - Eigenbedarfskündigung; WohnraumbedarfLeitsatz: Gemäß Art. III Abs. 1 Satz 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften legt der Senat dem Bundesgerichtshof folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Reicht es für die Annahme eines Wohnraumbedarfs im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB aus, daß der Vermieter oder ein Familienangehöriger in die Wohnung einziehen will, oder ist zusätzlich erforderlich, daß der Vermieter oder der Familienangehörige derzeit unzureichend untergebracht ist?OLG Zweibrücken15.05.1987
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3 W RE 57/87 - Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; KündigungLeitsatz: Gemäß Art. III Abs. 1 Satz 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften legt der Senat dem Bundesgerichtshof folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Reicht es für die Annahme eines Wohnraumbedarfs im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB aus, daß der Vermieter oder ein Familienangehöriger in die Wohnung einziehen will, oder ist zusätzlich erforderlich, daß der Vermieter oder der Familienangehörige derzeit unzureichend untergebracht ist?OLG Zweibrücken15.05.1987
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8 RE Miet 6660/86 - Verjährung/preisrechtswidrige Mietzahlung; Verjährung/Rückforderungsanspruch nach Herabsetzung der Stichtagsmiete; Herabsetzung der Stichtagsmiete/Verjährung des Rückforderungsanspruches; Rückforderungsanspruch bei preisrechtswidriger Leistung/Verjährung; preisrechtswidrige Mietzahlung/Verjährung des RückforderungsanspruchesLeitsatz: 1. Wenn und soweit Mietzahlungen vor dem 1. Dezember 1980 nach der damals geltenden Rechtslage mietpreisrechtlich unzulässig waren, bleibt es auch im Falle der späteren Herabsetzung der Stichtagsmiete nach § 2 Abs. 1 I. BMG (i.d.F. des 2. MietRÄndG Berlin) für die Rückforderungsansprüche des Mieters bei der Anwendbarkeit des § 30 Abs. 1 I. BMG. Der Lauf der Verjährungsfrist begann dann mit der Leistung. 2. Wenn und soweit Mietzahlungen nach dem 30. November 1980 erfolgt sind und gemäß § 1 Abs. 1 I. BMG (i.d.F. des 2. MietRÄndG Berlin) zunächst mietpreisrechtlich zulässig waren, ist im Falle der späteren Herabsetzung der Stichtagsmiete nach § 2 Abs. 1 I. BMG (i.d.F. des 2. MietRÄndG Berlin) für den Beginn der Verjährung der dadurch entstehenden Rückforderungsansprüche des Mieters § 30 Abs. 1 Satz 2 I. BMG nicht anwendbar.KG13.05.1987
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4 W - RE 800/86 - Betriebskostenabrechnung; Wirtschaftseinheit; AbrechnungseinheitLeitsatz: Zur Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer Häuser zu einer Wirtschaftseinheit bei der Abrechnung verbrauchsabhängiger Nebenkosten (Rechtsentscheid abgelehnt).OLG Koblenz08.05.1987
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8 REMiet 6660/86 - Mietherabsetzung und Verjährungsbeginn; Mietpreisbindung, Altbaumietrecht, Mietherabsetzung, Rückzahlungsanspruch, Verjährungsfrist, Beginn Anspruch, nicht bestehenderLeitsatz: 1. Wenn und soweit Mietzahlungen vor dem 1. Dezember 1980 nach der damals geltenden Rechtslage mietpreisrechtlich unzulässig waren, bleibt es auch im Falle der späteren Herabsetzung der Stichtagsmiete nach § 2 Abs. 1 I. BMG (i.d.F. des 2. MietRÄndG Berlin) für die Rückforderungsansprüche des Mieters bei der Anwendbarkeit des § 30 Abs. 1 I. BMG. Der Lauf der Verjährungsfrist begann dann mit der Leistung. 2. Wenn und soweit Mietzahlungen nach dem 30. November 1980 erfolgt sind und gemäß § 1 Abs. 1 I. BMG (i.d.F. des 2. MietRÄndG Berlin) zunächst mietpreisrechtlich zulässig waren, ist im Falle der späteren Herabsetzung der Stichtagsmiete nach § 2 Abs. 1 I. BMG (i.d.F. des 2. MietRÄndG Berlin) für den Beginn der Verjährung der dadurch entstehenden Rückforderungsansprüche des Mieters § 30 Abs. 1 Satz 2 I. BMG nicht anwendbar.KG30.04.1987