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62 S 108/87 - Wegfall der Mietpreisbindung bei steuerbegünstigten und mit Aufwendungshilfen gefördertem Wohnraum; Mietpreisbindung, Neubau; steuerbegünstigter Wohnraum; Aufwendungsdarlehen; Aufwendungszuschüsse; Aufwendungshilfen; Verbrauch der öffentlichen Mittel; Kostenmiete; Bindungszeitraum; Mietpreisbindung, WegfallLeitsatz: Der Bindungszeitraum von steuerbegünstigtem und mit Aufwendungsdarlehen und Zuschüssen gefördertem Wohnraum endet mit Ablauf des Förderungszeitpunktes; die Rechtsgrundlage bestimmt sich aus den Regelungen der §§ 88, 88 a, 88 b II. WoBauG, nicht nach der Regelung des § 15 WoBindG.LG Berlin26.11.1987
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62 S 108/87 - Wegfall der Mietpreisbindung bei steuerbegünstigten und mit Aufwendungshilfen gefördertem Wohnraum; Mietpreisbindung; Neubau; Steuerbegünstigter Wohnraum; Aufwendungsdarlehen; Aufwendungszuschüsse; Aufwendungshilfen; Verbrauch der öffentlichen Mittel; Kostenmiete; Bindungszeitraum; WegfallLeitsatz: Der Bindungszeitraum von steuerbegünstigtem und mit Aufwendungsdarlehen und Zuschüssen geförderten Wohnraum endet mit Ablauf des Förderungszeitpunktes; die Rechtsgrundlage bestimmt sich aus den Regelungen der §§ 88, 88a, 88b II. WoBauG, nicht nach der Regelung des § 15 WoBindG.LG Berlin26.11.1987
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62 S 63/87 - Formularmäßige Abwälzung der töpfermäßigen Reinigung der Öfen; Formularvertrag; formularmäßige Abwälzung; töpfermäßige Reinigung; Ofenreinigung; überraschende Klausel; unzumutbare BelastungLeitsatz: Die in § 7 Ziffer 5 des Mietvertragsformulars Fassung I-AGB/KE 1984 des Bundes der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine enthaltene formularmäßige Klausel über die töpfermäßige Reinigung der Öfen verstößt weder gegen § 3 noch gegen § 9 AGB-Gesetz.LG Berlin23.11.1987
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62 S 63/87 - Formularmäßige Abwälzung der töpfermäßigen Reinigung der Öfen; Formularvertrag; formularmäßige Abwälung; töpfermäßige Reinigung; Ofenreinigung; überraschende Klausel; unzumutbare BelastungLeitsatz: Die in § 7 Ziffer 5 des Mietvertragsformulars Fassung I-AGB/KE 1984 des Bundes der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine enthaltene formularmäßige Klausel über die töpfermäßige Reinigung der Öfen verstößt weder gegen § 3 noch gegen § 9 AGB-Gesetz.LG Berlin23.11.1987
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62 S 63/87 - Mietsenkung wegen fehlenden Kellerraumes; Mietsenkung; Mietpreisbindung, Altbau; Nebenräume; Kellerraum; Vermieterleistung, SenkungLeitsatz: Zur Frage, ob es einen Anspruch auf Mietsenkung gibt, wenn eine Wohnung ohne zugehörigen Kellerraum vermietet ist.LG Berlin23.11.1987
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62 S 63/87 - Mietsenkung wegen fehlendem Kellerraum; Mietsenkung; Mietpreisbindung, Altbau; Nebenräume; Kellerraum; Vermieterleistung, SenkungLeitsatz: Zur Frage, ob es einen Anspruch auf Mietsenkung gibt, wenn eine Wohnung ohne zugehörigen Kellerraum vermietet ist.LG Berlin23.11.1987
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64 S 163/87 - Unzulässige Mietsicherheit (Bürgschaft); Mietpreisbindung, Altbau; Mietsicherheit; Bürgschaft, selbstschuldnerische; Sicherheitsleistung; Leistung, preisrechtlich unzulässigeLeitsatz: Mietsicherheiten durch einen Mieter oder für ihn durch einen Dritten waren gem. § 29 a I.BMG a. F. unzulässig; das gilt auch für selbstschuldnerische Bürgschaften.LG Berlin17.11.1987
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61 S 125/87 - Überlegungsfrist des Vermieters vor Weitervermietung der MietsacheLeitsatz: Gibt der Mieter die Wohnung nach erfolgter Kündigung unter gleichzeitiger Benennung zumutbar Nachmietinteressenten mehr als drei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses zurück, so steht dem Vermieter für die Weitervermietung der Wohnung grundsätzlich eine Überlegungsfrist von drei Monaten ab Rückgabe der Mietsache zu.LG Berlin16.11.1987
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65 T 86/87 - Streitwert einer Mängelbeseitigungsklage; Streitwertbemessung; Leistungsklage; Mängelbeseitigungsklage; Mietzinsminderung, fiktiveLeitsatz: Der Wert des Streitgegenstandes einer Mängelbeseitigungsklage des Mieters wird durch den Jahresbeitrag der fiktiven Minderung bestimmt.LG Berlin12.11.1987
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64 S 196/87 - Verlust von Schlüsseln, Schloßeinbau; Positive Vertragsverletzung; Schlüssel, Verlust von Wohnungsschlüssel; Haustürschlüssel; Schloßeinbau, KostenersatzLeitsatz: Der Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Einbau eines neuen Wohnungs- oder Haustürschlosses, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die verloren gegangenen Schlüssel beim Auffinden durch einen Dritten der Wohnung oder dem Haus zugeordnet werden können.LG Berlin10.11.1987