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  1. 62 S 38/87 - Vertragsauslegung hinsichtlich Erstinstandsetzungspflicht; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Erstinstandsetzung; Vertragsauslegung
    Leitsatz: Der Verzicht des Mieters auf seinen Erstinstandsetzungsanspruch gegenüber dem Vermieter beinhaltet nicht zugleich die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung der Erstinstandsetzung durch den Mieter (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
    LG Berlin
    14.12.1987
  2. 63 S 243/87 - Streitwert/Modernisierung; Modernisierung/Streitwert der Duldungsklage; Duldungsklage/Streitwert; Streitwert/Duldungsklage; Verbesserung der Mietsache/Streitwert der Duldungssache
    Leitsatz: Der Streitwert bei einer Klage des Mieters gegen die Anbringung einer Wärmedämmung an der Fassade im Bereich seiner Wohnung ist nicht höher zu bewerten als mit dem Jahresbetrag des dafür vermieterseits begehrten Modernisierungszuschlags sowie der wirtschaftlichen Bewertung der tatsächlichen Beeinträchtigungen, die der Mieter bei Fortführung der Wärmedämmarbeiten erleiden würde; insoweit ist für die Wertberechnung die dem Mieter zustehende Mietminderung für den Zeitraum der Beeinträchtigungen maßgebend.
    LG Berlin
    14.12.1987
  3. 64 S 255/87 - Mietnebenpflichten, positive Forderungsverletzung, Dachboden, Sicherung gegen Brand, Sicherungspflicht des Vermieters, Kontrollpflicht des Vermieters, Brand durch Dritte, Schadenersatz, Brandschaden, Ersatzpflicht, Brandverhütungspflicht
    Leitsatz: 1. Grundsätzlich ist der Vermieter nicht gehalten, die im Hause verlegten Abflußrohre in regelmäßigen zeitlichen Abständen zu überprüfen. 2. Bei häufigeren Verstopfungen, die auf eine Zusetzung der Rohre hindeuten, ist der Vermieter jedoch zu regelmäßigen Überprüfungen etwa in jährlichen Abständen verpflichtet. Ferner ist er dann verpflichtet, die Mieter darauf hinzuweisen, daß die Einleitung von verstopfenden Gegenständen (z. B. Küchenabfälle, Intimtextilien) nicht zulässig ist. 3. Ein Anspruch des Mieters auf Ersatz der Aufwendungen für die Beseitigung einer Rohrverstopfung besteht grundsätzlich erst dann, wenn ihm diese Aufwendungen entstanden sind. Die Voraussetzungen für einen Kostenvorschußanspruch sind gesondert darzulegen.
    LG Berlin
    11.12.1987
  4. 61 S 139/87 - keine Duldungspflicht bei beabsichtigter Umgestaltung der Mietsache
    Leitsatz: Eine duldungspflichtige Erhaltungsmaßnahme im Sinne des § 541 a BGB ist nur eine solche Maßnahme, die der Erhaltung, nicht aber der Umgestaltung der Mietsache dient.
    LG Berlin
    10.12.1987
  5. 62 S 146/87 - Heizkostenabrechnung/Ansatz von Verbrauchseinheiten aus mehreren Abrechnungsperioden; Heizkostenabrechnung/mehrere Heizperioden; Zwischenablesung/Heizperioden; Heizperioden/Abrechnung; mehrerer Verbrauchseinheiten/mehrere Heizperioden
    Leitsatz: Ist eine Zwischenablesung zwischen zwei Heizperioden unterblieben, ist es unzulässig, Verbrauchseinheiten, die (zum erheblichen Teil) in der vorangegangenen Heizperiode angefallen sind, in der Heizkostenabrechnung für die folgende Heizperiode anzusetzen, zumal nicht davon ausgegangen werden kann, daß das Heizverhalten der Mieter einer Wohnanlage während der einzelnen Heizperioden identisch ist.
    LG Berlin
    07.12.1987
  6. 61 S 201/87 - Kündigung nach Tod des Mieters; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Fristbeginn; Mieterschutz; berechtigtes Interesse des Vermieters; Gebrauchsüberlassung an Dritte; Wohngemeinschaft; Lebensgemeinschaft, nichteheliche; berechtigtes Interesse des Mieters
    Leitsatz: 1. Die gesetzliche Frist zur Kündigung des Mietverhältnisses beginnt im Falle des § 569 Abs. 1 BGB für den Vermieter erst zu laufen, wenn er vom Tod des Mieters und dessen Erben Kenntnis erlangt hat. 2. Hat der Erbe des Mieters dargelegt, daß er nach seinem Eintritt in das Mietverhältnis sich entschlossen habe, mit dem bisherigen Untermieter des Erblassers in einer Lebensgemeinschaft auf Dauer die Wohnung zu bewohnen, so gibt das Verhalten des Mieters dem Vermieter kein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, sofern nicht die Voraussetzungen des § 549 Abs. 2 Satz 1 BGB vorliegen.
    LG Berlin
    07.12.1987
  7. 62 S 335/87 - Kündigungserklärung durch Prozeßbevollmächtigten; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungserklärung, Abgabe, Empfangnahme; Prozeßvollmacht, Umfang; Prozeßbevollmächtigter; Kündigung im Prozeß
    Leitsatz: Zum Umfang einer Prozeßvollmacht.
    LG Berlin
    03.12.1987
  8. 62 S 115/87 - Wohnungsbesichtigungsprotokoll; deklaratorisches Anerkenntnis; Abnahmeprotokoll; Schuldanerkenntnis; deklaratorisches; Schönheitsreparaturen; Verpflichtung zur Ausführung
    Leitsatz: 1. Auch bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung verstößt die Abwälzung der Schönheitsreparaturen nicht gegen das AGB-Gesetz. Der Mieter schuldet dann aber nur solche Schönheitsreparaturen, die entsprechend seiner Mietzeit nach Maßgabe des üblichen Fristenplans fällig geworden sind. 2. Zur Frage, wie eine eingegangene Verpflichtung zu werten ist, in der die ausziehenden Mieter zugesagt haben, die zuvor festgestellten und im einzelnen beschriebenen Schönheitsreparaturen auszuführen, obwohl hierzu keine rechtliche Verpflichtung bestand. 3. Zur Frage des Nutzungsausfalls, wenn der Mieter die Wohnung nur in Teilen zu renovieren hat.
    LG Berlin
    30.11.1987
  9. 62 S 115/87 - Wohnungsbesichtigungsprotokoll; deklaratorisches Anerkenntnis; Abnahmeprotokoll; Schuldanerkenntnis, deklaratorisches; Schönheitsreparaturen, Verpflichtung zur Ausführung
    Leitsatz: Zur Frage, wie eine eingegangene Verpflichtung zu werten ist, in der die ausziehenden Mieter zugesagt haben, die zuvor festgestellten und im einzelnen beschriebenen Schönheitsreparaturen auszuführen, obwohl hierzu keine rechtliche Verpflichtung bestand.
    LG Berlin
    30.11.1987
  10. 62 S 103/87 - Schuldhafte Vertragsverletzung durch Wasserschäden; Beendigung des Mietverhältnisses; Fristlose Kündigung; schuldhafte Vertragsverletzung; Wasserschäden; Herrschaftsbereich des Mieters; Beweislast
    Leitsatz: Ständig auftretende Wasserschäden in der Wohnung eines Mieters, deren Ursächlichkeit im Herrschaftsbereich des Mieters liegen, können eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
    LG Berlin
    26.11.1987