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Urteil Rechtsstreit
Schlagworte
Rechtsstreit; Erledigungserklärung; unzulässiger Rechtsentscheid
Leitsätze
Gemäß Art. III Abs. 1 Satz 3 des 3. MietRÄndG soll dem Bundesgerichtshof folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt werden:
Ist der Erlaß eines Rechtsentscheids unzulässig, wenn das Landgericht als Berufungsgericht nur noch gemäß § 91 a ZPO über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden hat, nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben?
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