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Urteil Hundegebell
Schlagworte
Hundegebell; Hähnekrähen; Krähen; Taubenhaltung; Beeinträchtigung
Leitsatz
Hunde und Hähne sind auf dem Grundstück in einem locker bebauten Siedlungsgebiet am Stadtrand so zu halten, daß von ihrem Gebelle bzw. Krähen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen der Nachbarn erwachsen.
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