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Suchergebnis Urteilssuche (261 - 270 von 573)
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5 S 320/88 - Familie; Pflegeperson; Eigenbedarf; KündigungLeitsatz: Das Interesse eines Vermieters an der Erlangung der gekündigten Mietwohnung, um seine pflegebedürftige Mutter aufzunehmen, hat Vorrang vor dem Interesse des Mieters am Verbleiben in der Wohnung.LG Arnsberg17.04.1989
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62 S 425/88 - Verjährungsfrist; Ersatzansprüche des Vermieters; Zurückerhalten der WohnungLeitsatz: Rückgabe einer Wohnung im Sinne des § 558 Abs. 2 BGB nicht schon mit der Besichtigung durch den Vermieter, sondern erst dann, wenn der Vermieter auch ohne den Mieter Zutritt zum Mietobjekt hat.LG Berlin17.04.1989
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65 S 117/88 - Kautionsvereinbarung; Altbaumieten; HeilungLeitsatz: Keine Heilung unwirksamer Kautionsvereinbarung durch Außerkrafttreten der Altbaumietpreisvorschriften.LG Berlin14.04.1989
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64 S 509/88 - Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung - Etagenheizung, Nachtstromspeicherheizung; Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung; Spanneneinordnung/Berliner Mietspiegel; Merkmale/der Spanneneinordnung zum Berliner Mietspiegel; Etagenheizung/als Sammelheizung; Sammelheizung/als Spanneneinordnungsmerkmal; Spanneneinordnung/Sammelheizung; Nachtstromspeicherheizung/Spanneneinordnung (Berliner Mietspiegel); Nachtstromspeicherheizung/SammelheizungLeitsatz: 1. Unter einer "Sammelheizung" des Berliner Mietspiegels sind alle Heizungsarten zu verstehen, bei denen die Wärme- und Energieerzeugung von einer zentralen Stelle aus geschieht, die sämtliche Wohnräume sowie Küche und Bad angemessen erwärmt. 2. Darunter fallen auch eine Etagenheizung und eine Nachtstromspeicherheizung. 3. Nicht erforderlich ist, daß auch in Bad und Küche Heizkörper installiert sind, wenn diese Räume durch die sie umgebenden Räume derart erwärmt werden, daß von einer angemessenen Erwärmung ausgegangen werden kann.LG Berlin14.04.1989
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64 S 523/88 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Heilungswirkung; Schonfrist; Aufrechnung; Zahlungsverzug; Kaution; Mieterhöhung; Betriebskostenerhöhung; RäumungsfristLeitsatz: 1. Eine wegen Zahlungsverzugs ausgesprochene Kündigung von Wohnraum wird nur dann nach § 554 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB unwirksam, wenn auch der inzwischen fällig gewordene Mietzins binnen der Schonfrist von einem Monat gezahlt wird. 2. Eine Aufrechnung gegenüber dem Mietzinsrückstand führt nur dann zur Un-wirksamkeit der wegen Zahlungsverzuges ausgesprochenen Kündigung, wenn sie unverzüglich nach der Kündigung erklärt wird. Allein das Bestehen einer Aufrechnungsforderung reicht nicht aus. 3. Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, daß eine preisrechtswidrige Kaution bei Fortdauer des Mietverhältnisses über den 31. Dezember 1987 hinaus grundsätzlich nicht mehr zurückgefordert werden kann. 4. Soweit nach § 4 XII. BMG eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten bis zum 31.12.1987 nicht geltend gemacht worden ist, darf sie nunmehr gem. § 4 Abs. 2 MHG geltend gemacht werden. 5. Die Umlage von erhöhten Betriebskosten ist nur wirksam, wenn in der Miet erhöhungserklärung der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird. Insoweit gelten im wesentlichen die zu § 10 WoBindG entwickelten Grundsätze. 6. Bei der Bemessung der Räumungsfrist ist zugunsten des Mieters zu berücksichtigen, daß er - nunmehr - die Miete pünktlich zahlt, die Lage am Wohnungsmarkt angespannt ist und schulpflichtige Kinder vorhanden sind.LG Berlin14.04.1989
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61 S 160/85 - Kündigung wegen Rückstandes mit Mieterhöhungsbeträgen; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung wegen Mietrückstandes; Mieterhöhungsbeträge, Nichtzahlung; Rückstand mit Mieterhöhung; Zahlungsrückstand mit Mieterhöhungsbeträgen; Kündigung, UnzulässigkeitLeitsatz: Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen der Nichtzahlung rückständiger Erhöhungsbeträge ist auch dann nicht zulässig, wenn diese ihren Rechtsgrund in anderen gesetzlichen Bestimmungen als den §§ 2 bis 7 MHG haben.LG Berlin13.04.1989
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65 S 422/88 - Kündigung; Eigenbedarfskündigung; Scheidungsabsicht; TrennungsabsichtLeitsatz: Eigenbedarf bei Scheidungsabsicht.LG Berlin11.04.1989
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63 S 31/88 - Mietvertrag; EinbautenLeitsatz: Ein Mietvertrag, der keinen Hinweis darauf enthält, daß bei Mietbeginn vorhandene Einbauten Mietereigentum seien, ist dahingehend auszulegen, daß sämtliche bei Mietbeginn vorhandenen eingebauten bzw. verlegten Gegenstände solche der Vermietung sein sollen (Abgrenzung zu LG Berlin GE 87, 39).LG Berlin11.04.1989
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61 S 436/88 - Verabredete Schriftform des Vorvertrages; Mietvorvertrag, Schriftform; Vertragsschluß, mündlicher; Schriftform, verabredete; Vorvertrag, Abgrenzung zur AbsichtserklärungLeitsatz: Mündliche Absichtserklärungen kein Mietvorvertrag.LG Berlin10.04.1989
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61 S 77/88 - Rückforderungsanspruch; Mieterhöhungserklärung; Unterschrift; Mietpreisgleitklausel; Kostenmiete; Betriebskostenvereinbarung; AufzugskostenLeitsatz: 1. Kein Rückforderungsanspruch gemäß § 812 BGB bei Zahlung auf eine unwirksame Mieterhöhungserklärung und Vorliegen einer Mietpreisgleitklausel, wenn der Mieter nicht den Nachweis erbringt, daß die geleisteten Beträge die Kostenmiete übersteigen; dies gilt auch dann, wenn die Mieterhöhungserklärung wegen fehlender Unterschrift unwirksam war. 2. Auch der Mieter einer Erdgeschoßwohnung ist bei entsprechender Vereinbarung verpflichtet, sich an den Kosten für den Aufzug zu beteiligen.LG Berlin06.04.1989