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Urteil Verabredete Schriftform des Vorvertrages
Schlagworte
Verabredete Schriftform des Vorvertrages; Mietvorvertrag, Schriftform; Vertragsschluß, mündlicher; Schriftform, verabredete; Vorvertrag, Abgrenzung zur Absichtserklärung
Leitsatz
Mündliche Absichtserklärungen kein Mietvorvertrag.
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