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Urteil Familie
Schlagworte
Familie; Pflegeperson; Eigenbedarf; Kündigung
Leitsatz
Das Interesse eines Vermieters an der Erlangung der gekündigten Mietwohnung, um seine pflegebedürftige Mutter aufzunehmen, hat Vorrang vor dem Interesse des Mieters am Verbleiben in der Wohnung.
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