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Urteil Kündigung wegen Rückstandes mit Mieterhöhungsbeträgen
Schlagworte
Kündigung wegen Rückstandes mit Mieterhöhungsbeträgen; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung wegen Mietrückstandes; Mieterhöhungsbeträge, Nichtzahlung; Rückstand mit Mieterhöhung; Zahlungsrückstand mit Mieterhöhungsbeträgen; Kündigung, Unzulässigkeit
Leitsatz
Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen der Nichtzahlung rückständiger Erhöhungsbeträge ist auch dann nicht zulässig, wenn diese ihren Rechtsgrund in anderen gesetzlichen Bestimmungen als den §§ 2 bis 7 MHG haben.
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