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Suchergebnis Urteilssuche (231 - 240 von 573)

  1. 63 S 176/88 - Heizkosten für Wohnung mit Dachschrägen; Mietnebenkosten, Heizkostenabrechnung, Gebäude mit nur 1 Wohnung, Dachgeschoßwohnung, Dachschrägen, Berücksichtigung bei den Heizkosten, Umlegungsmaßstab für Heizkosten, Fläche, beheizte
    Leitsatz: In der Heizkostenabrechnung für eine Wohnung mit Dachschrägen ist der Flächenansatz gesondert zu erläutern.
    LG Berlin
    16.06.1989
  2. 57 S 32/89 - Hausverwalter; Verkehrssicherungspflicht; Regenrinnenundichtigkeit
    Leitsatz: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Hausverwalters durch Nichtbeseitigung einer Undichtigkeit der Regenrinne eines Hauses.
    LG Berlin
    15.06.1989
  3. 11 O 12/88 - Immobilienkaufvertrag; Mietertrag; Eigenschaftszusicherung
    Leitsatz: 1. Vertraglich zugesicherter Mietertrag ist auch bei mietpreisgebundenen Miethäusern eine "Eigenschaft" im Sinne von § 463 BGB, deren Fehlen den Erwerber zum Schadensersatz berechtigt. 2. Der Erwerber eines mietpreisgebundenen Miethauses braucht sich die Vorteile der Einnahmen preisrechtlich überhöhter Mieten nicht auf seinen Schaden anrechnen zu lassen. 3. Hat der Erwerber eines mietpreisgebundenen Miethauses durch nachvertragliche Anstrengungen ein vorzeitiges Ende der Mietpreisbindung herbeigeführt, braucht er sich den daraus ergebenden Vorteil auf seinen Schaden nicht anrechnen zu lassen. 4. Der Schaden des Erwerbers eines mietpreisgebundenen Hauses verringert sich nicht dadurch, daß die Kostenmiete nach Ablauf der Bindung der Marktmiete angepaßt werden kann, weil die Anpassung auf einem niedrigeren als dem zugesicherten Niveau beginnt und deshalb auf die gesamte Restnutzungsdauer des Hauses wertmindernd fortwirkt.
    LG Berlin
    09.06.1989
  4. 62 S 476/88 - Modernisierung; Ankündigungsschreiben
    Leitsatz: Im Rahmen des § 541 b BGB muß ein Vermieter seine Mitteilungspflicht nicht durch ein Schreiben, sondern kann sie auch sukzessive erfüllen. Entscheidend ist, daß die Mitteilungspflicht zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung erfüllt ist.
    LG Berlin
    08.06.1989
  5. 191 T 248/88 (WEG) - Wohnungseigentumsverwalter; Jahresabrechnung
    Leitsatz: Die Pflicht, vergangene Wirtschaftsjahre abzurechnen, und die Jahresabrechnungen der Eigentümerversammlung zur Beschlußfassung vorzuschlagen, trifft jeden Wohnungseigentumsverwalter, der aktuell die Verwaltung führt und über die Verwaltungsunterlagen verfügt.
    LG Berlin
    07.06.1989
  6. 61 S 124/89 - Berliner Mietspiegel/Sachverständigengutachten; Sachkunde des Richters/Sachverständigengutachten; Sachverständigengutachten/Sachkunde des Richters
    Leitsatz: Die Sachkunde des Amtsrichters ist nicht höher einzustufen als die des Sachverständigen.
    LG Berlin
    05.06.1989
  7. 61 S 189/89 - Fehlende Beheizbarkeit der Küche; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Heizmöglichkeit, Küche; Küche, Beheizung; Küchenofen; Zustand, zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignet
    Leitsatz: Die fehlende Heizmöglichkeit in der Küche der Wohnung stellt für sich allein noch keinen Mangel der Mietsache dar.
    LG Berlin
    05.06.1989
  8. 12. O. 511/88 - Schadensersatz; Aufsichtspflichtverletzung; Verjährung
    Leitsatz: Die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten gem. § 558 BGB kommt auch für denjenigen in Betracht, der gegebenenfalls durch Verletzung seiner Aufsichtspflicht nach § 832 BGB Schäden an der Mietsache hervorgerufen hat.
    LG Berlin
    01.06.1989
  9. 64 S 71/89 - Mietvertragserweiterung; Mängelansprüche; Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln; Zahlungsverzug; Minderungsquote bei Feuchtigkeitserscheinungen
    Leitsatz: 1. Wird in einer Vereinbarung über nachträglich hinzugemietete Räume von einer "Erweiterung" des ursprünglich geschlossenen Mietvertrages gesprochen und die nachträglich abgeschlossene Vereinbarung als "Bestandteil" des früheren Mietvertrages bezeichnet, so kommt ein einheitliches Mietverhältnis über sämtliche Räume zustande. 2. Der Mieter, der in Erwartung baldiger Beseitigung vorübergehender Mängel den Mietzins weiterhin zahlt, verliert nicht ohne weiteres in entsprechender Anwendung des § 539 BGB seine Rechte aus §§ 537, 538 BGB. 3. Neben dem Mietminderungsrecht steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 320 BGB zu, das bis zum fünffachen Minderungsbetrag bestehen kann. 4. Das Bestehen des Zurückbehaltungsrechts schließt den Verzug des Mieters mit dem Mietzins aus, ohne daß sich der Mieter darauf zu berufen braucht. Eine Zug-um-Zug-Verurteilung setzt jedoch voraus, daß der Mieter wegen der Mängelbeseitigungsansprüche die Einrede des nicht er-füllten Vertrages erhebt. 5. Verzug des Mieters kann ohnehin nur insoweit eintreten, als er die preisrechtlich zulässige Miete schuldet. 6. Eine vor dem 1. Januar 1988 vereinbarte preisrechtlich unzulässige Miete wird gemäß § 5 GVW in Verbindung mit § 3 GVW nur in Höhe von 10 % über der ursprünglich preisrechtlich zulässigen Miete wirksam. 7. Bei Feuchtigkeitserscheinungen in den Decken von Wohn-, Schlafzimmer, Erkerzimmer nebst Loggia sowie Bad ist eine 20%ige Minderung der Kaltmiete gerechtfertigt.
    LG Berlin
    30.05.1989
  10. 64 S 383/88 - Mieterhöhung; preisgebundener Altbauwohnraum; Mietspiegel; Sammelheizung; Nachtstromspeicherheizung
    Leitsatz: 1. Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, daß der Berliner Mietspiegel für die Prüfung der Begründetheit der vom Vermieter verlangten Mieterhöhung heranzuziehen ist. 2. Der Vermieter, der sich auf das Merkmal "Sammelheizung" beruft, muß dieses im einzelnen darlegen. 3. Auch eine Nachtstromspeicherheizung ist als "Sammelheizung" i. S. des Berliner Mietspiegels anzusehen. 4. Weitere Voraussetzung für das feldbestimmende Merkmal "Sammelheizung" ist aber, daß durch sie alle Aufenthalts-, Wasch- und Aborträume ausrei chend erwärmt werden können. Dazu ist nicht notwendig, daß sich in den Wasch- und Aborträumen auch Heizkörper befinden.
    LG Berlin
    26.05.1989