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Urteil Verjährungsfrist
Schlagworte
Verjährungsfrist; Ersatzansprüche des Vermieters; Zurückerhalten der Wohnung
Leitsätze
Rückgabe einer Wohnung im Sinne des § 558 Abs. 2 BGB nicht schon mit der Besichtigung durch den Vermieter, sondern erst dann, wenn der Vermieter auch ohne den Mieter Zutritt zum Mietobjekt hat.
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