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Urteil Werkvertrag
Schlagworte
Werkvertrag; Gewährleistungsanspruch; Erneuerung eines Pumpenmotors
Leitsatz
Auch wenn der Auftraggeber die Erneuerung eines Pumpenmotors ausdrücklich angeordnet hat, so hat der Auftragnehmer doch den in der völligen Sinnlosigkeit der Maßnahme liegenden Mangel zu vertreten, wenn er die ihm nach § 4 Ziffer 3 VOB/B obliegende schriftliche Mitteilung über seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Aus-führung unterlassen hat.
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