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Urteil Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlagworte
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Überraschungsklausel; Sachzusammenhang; AGB
Leitsatz
Befindet sich in einem formularmäßigen Mietvertrag die Abbedingung des § 568 BGB nicht im Sachzusammenhang mit den Kündigungsvorschriften oder den Vereinbarungen bzgl. der Mietdauer, so ist sie als überraschende Klausel unwirksam.
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