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Urteil Mietminderung
Schlagworte
Mietminderung; Mängelanzeige; Minderungsrecht; Treppenhaus; Mieterhöhung
Leitsätze
Nach einer Mieterhöhung lebt das durch vorangegangen vorbehaltlose Mietzahlung ausgeschlossene Mietminderungsrecht wieder auf.
Die Mängelanzeige muß die Beanstandung des Mieters hinreichend konkretisiert darlegen, so daß der Vermieter Veranlassung hat, sachgemäß tätig zu werden.
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