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8 C 44.09 - Trinkwasser zum Wäschewaschen; Eigenversorgungsanlage; Hebeanlage; eigener Brunnen; Regenwassernutzung; keine Trinkwasserqualität für WaschmaschinenwasserLeitsatz: Die Trinkwasserverordnung verbietet nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser einer dort zusätzlich zum Trinkwasseranschluss verwendeten Eigenversorgungsanlage zu benutzen, auch wenn für deren Wasser keine Trinkwasserqualität nachgewiesen ist (wie Urteil vom 31. März 2010 - BVerwG 8 C 16.08).BVerwG24.01.2011
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BVerwG 5 B 52.10 - Erlösauskehr; AbführungspflichtLeitsatz: Für die Festsetzung der Abführungspflicht hinsichtlich eines von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EntschG erfassten Grundstücks bedarf es nicht notwendig eines vorherigen Bescheides über Grund und Höhe der Entschädigung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 VermG. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG06.01.2011
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BVerwG 8 B 75.10 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Kaufpreisstundung; freie Verfügbarkeit; Wiederaufnahmegründe; neue BeweismittelLeitsatz: 1. Sowohl für die gesetzliche Vermutung der Verfolgungsbedingtheit des Rechtsgeschäfts als auch die Widerlegung der Vermutung ist auf das Kausalgeschäft abzustellen. War der Kaufpreis gestundet, richtet sich die Verfügungsgewalt des Veräußerers nicht nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Kaufpreises, sondern nach dem Zeitpunkt des Verkaufs und der anschließenden Abwicklung. 2. Bei der Beurteilung, ob neue Beweismittel für eine Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens vorliegen, ist von den für den bestandskräftig gewordenen Bescheid maßgeblichen Rechtsgründen auszugehen und nicht unabhängig davon zu entscheiden, ob das neue Vorbringen den geltend gemachten Anspruch begründen kann. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG04.01.2011
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OVG 1 N 2.10 - Ersatzzustellung an juristische Person in ZweigniederlassungLeitsatz: Die Ersatzzustellung an eine juristische Person ist in deren dem Publikum zugänglichen Geschäftsräumen, in denen eine geschäftliche Tätigkeit der juristischen Person ausgeübt wird, möglich.OVG Berlin-Brandenburg23.12.2011
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OVG 11 B 24.10 - Berliner Rückfallvermögen; Geltendmachung von Rückfallansprüchen; Präklusionsregelung; Kenntnis vom Rückfallrecht; Versäumung der Anmeldefrist; zwischenzeitliche Veräußerungen; Nachsichtgewährung; Surrogatliste; Erlösauskehr; Kassenprinzip; Passivlegitimation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Übergangsregelung für anhängige VerfahrenLeitsatz: 1. Die für die Geltendmachung von Rückfallansprüchen einzuhaltende Jahresfrist ab Inkrafttreten des Reichsvermögen-Gesetzes vom 16. Mai 1961 begann im Land Berlin am 3. Oktober 1990. 2. Der Irrtum des Landes Berlin, das Reichsvermögen-Gesetz sei am 3. Oktober 1990 noch nicht in Kraft getreten, so dass auch die gesetzliche Jahresfrist noch nicht zu laufen begonnen habe, ist ein im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 dieses Gesetzes rechtlich irrelevanter Subsumtionsirrtum. 3. Nachsichtgewährung wegen Versäumung der materiellen Ausschlussfrist in § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 Reichsvermögen-Gesetz kommt unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben bzw. dem der Bundestreue allenfalls dann in Betracht, wenn für die Fristversäumnis (staatliches) Fehlverhalten, etwa in Form einer Täuschung oder sonstigen Irrtumserregung, ursächlich ist. 4. Ansprüche auf Herausgabe von Erlösen aus bereits vor dem 1. Januar 2005 erfolgten Veräußerungen von Grundstücken des Rückfallvermögens können nicht gegen die erst zu diesem Zeitpunkt gegründete Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geltend gemacht werden.OVG Berlin-Brandenburg08.12.2011
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20 GrS 1.11 - Keine aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen Kostenbescheid aufgrund einer ErsatzvornahmeLeitsatz: Im Land Brandenburg entfällt gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 39 Satz 1 VwVGBbg die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen Leistungsbescheid, mit dem die Kosten einer Ersatzvornahme nachträglich angefordert werden.OVG Berlin-Brandenburg05.12.2011
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OVG 11 N 24.09 - Besondere Zuwendung für Haftopfer; Opferrente; besondere Beeinträchtigung in der wirtschaftlichen Lage; Einkommensgrenze; Privilegierung von Renten; keine willkürliche Ungleichbehandlung; sachliche DifferenzierungskriterienLeitsatz: Die für die Zulassung der Berufung als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Rechtsfrage, ob das in § 17 a Abs. 1 Satz 1 StrRehaG verankerte Bedürftigkeitserfordernis gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßt, bedarf keiner obergerichtlichen Klärung, weil sie eindeutig zu verneinen ist; gleiches gilt, ob die Privilegierung bestimmter Leistungen in § 17 a StrRehaG gegen das Grundgesetz verstoße. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg24.11.2011
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OVG 11 N 70.10 - Besondere Zuwendung für Haftopfer der ehemaligen DDR; Opferrente; tatbestandliche Rückanknüpfung an strafrechtliche Rehabilitierung; echte, unechte Rückwirkung; GewaltenteilungsprinzipLeitsatz: 1. Die Regelung in § 1 Abs. 6 Satz 2 StrRehaG entfaltet keine unzulässige Rückwirkung. 2. Die mit Wirkung vom 9. Dezember 2010 in Kraft getretene Erstreckung der Härteregelung des § 19 StrRehaG auf besondere Zuwendungen im Sinne von § 17 a StrRehaG überschreitet den Gestaltungsspielraum nicht und indiziert keine verfassungswidrige Unvollständigkeit der vorherigen Regelung. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)OVG Berlin-Brandenburg03.11.2011
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OVG 10 S 33.11 - Pressefreiheit, Auskunftsanspruch der Presse, Hinweise auf eine frühere Zusammenarbeit von Bediensteten des Landes Brandenburg (13 Richter und ein Staatsanwalt) mit dem (ehemaligen) Ministerium für Staatssicherheit, Auskunft über belastende Erkenntnisse (verneint), Vorrang des Stasi-Unterlagen-GesetzesLeitsatz: Ein Reporter einer überregionalen Tageszeitung hat keinen Auskunftsanspruch über belastende Erkenntnisse, die bei der zustellenden Behörde in Bezug auf die heute noch im Land Brandenburg tätigen Richter und Staatsanwälte vorliegen, bei denen Hinweise auf eine frühere Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR bestehen. Die Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) gehen insofern anderen Gesetzen vor. Es besteht allerdings ein Auskunftsanspruch nach dem brandenburgischen Pressegesetz zum Einsatzbereich bzw. Tätigkeitsfeld der betroffenen Richter; wegen der Möglichkeit einer Identifizierung von Betroffenen verbieten sich aber Angaben zu der aktuellen Beschäftigung mit bestimmten Rechtsgebieten. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg28.10.2011
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OVG 2 A 8.11 - Normenkontrolle; Regelung einer Verkaufsflächenbegrenzung in einem den Bebauungsplan ergänzenden städtebaulichen VertragLeitsatz: Die Regelung einer Verkaufsflächenbegrenzung in einem den Bebauungsplan ergänzenden städtebaulichen Vertrag, verbunden mit einer die Begrenzung absichernden Baulast, ist zulässig, wenn damit ein legitimes städtebauliches Ziel verfolgt wird. Voraussetzung ist weiter, dass der Vertrag bereits vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan abgeschlossen wurde und Gegenstand der Abwägung sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung war. Eine unzulässige Umgehung des grundsätzlichen Verbots einer baugebietsbezogenen Verkaufsflächenbegrenzung liegt darin jedenfalls dann nicht, wenn das Baugebiet nur aus einem Grundstück besteht, auf das sich zugleich die vertragliche Verkaufsflächenbegrenzung bezieht.OVG Berlin-Brandenburg22.09.2011