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VG 29 K 385.10 - Entschädigung für verfolgungsbedingten Betriebsverlust; Schätzung; mehrstufiger Betrieb; Groß- und Einzelhandel; Richtzahltabelle; Gesamtbeschäftigtenzahl; Aufteilung auf einzelne Betriebsteile; ErsatzLeitsatz: Ist bei einem mehrstufigen Betrieb (Groß- und Einzelhandel) nur die Gesamtbeschäftigtenzahl bekannt, kann die Behörde den vergleichsweise niedrigsten Schätzwert heranziehen, der sich für die ermittelte Gesamtbeschäftigtenzahl aus den einschlägigen Tabellenzeilen der anzuwendenden Tabellen des Groß- und Einzelhandels ergibt, es sei denn, der sich ergebende Schätzwert wird dem Gesamtcharakter des Betriebes offenkundig nicht gerecht. (Nichtamtlicher Leitsatz)VG Berlin15.09.2011
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29 K 334.10 - Feststellung des Ablösebetrages nach Erlöschen zu übernehmender Grundpfandrechte; Rechtsschutzbedürfnis für Bescheidungsklage; Antragsberechtigung der begünstigten BankLeitsatz: Zur Feststellung bei Ende der staatlichen Verwaltung zu übernehmender Grundpfandrechte gem. § 16 Abs. 6 VermG i. V. m. § 4 Abs. 6 HypAblV ist auch nach deren Löschung die begünstigte Bank noch antragsberechtigt.VG Berlin15.09.2011
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VG 29 A 198.08 - Fischereiwirtschaftlich genutzter SeeLeitsatz: 1. Das Eigentum an einem (auch) fischereiwirtschaftlich genutzten See ist zum 1. Juli 1990 auf die Treuhandanstalt übergegangen. Dieser Eigentumsübergang kann durch Art. 21 EV überholt werden, wenn es sich um Verwaltungsvermögen handelt, wofür aber der Verwaltungsträger, der sich darauf beruft, die Beweislast trägt. 2. Gewässer I. Ordnung sind grundsätzlich Verwaltungsvermögen der Länder. Der Beweis dafür ließ sich jedoch hier nicht führen. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin09.09.2011
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VG 4 K 105.10 - Grundlagenbescheid über NS-Verfolgtenentschädigung ohne Bestimmung des geschädigten VermögenswertesLeitsatz: Gegenstand des Grundlagenbescheides über den Anspruch auf NS-Verfolgtenentschädigung muss sein, dass und zu welchem Zeitpunkt bestimmte Vermögenswerte von schädigenden Maßnahmen gemäß § 1 VermG betroffen waren, und dass ihre Rückgabe ausgeschlossen ist. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin05.08.2011
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VG 16 K 166.10 - Anbau von Balkonen an denkmalgeschütztes HausLeitsatz: 1. Der Denkmalschutz bewirkt keine generelle Veränderungssperre, sondern steht einem Bauvorhaben nur dann entgegen, wenn es zu einer mehr als nur geringfügigen Beeinträchtigung führen würde. 2. Das ist bei dem Anbau von Balkonen dann nicht der Fall, wenn diese an der rückwärtigen Fassade errichtet werden sollen, die nur vom Hof aus einsehbar ist (eingeschränkte Beeinträchtigung für Stadtbild) und an den unteren Geschossen der rückwärtigen Fassade sowie bei den Nachbarhäusern Balkone vorhanden sind (Vorbelastung). (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin22.06.2011
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VG 13 K 29.10 - Keine Festschreibung eines bauordnungsrechtlichen Substandards in Milieuschutzgebieten; Öffnungsklausel zur Ermöglichung von ModernisierungenLeitsatz: 1. Der Bau eines zusätzlichen Fahrstuhlausstiegs zwischen dem zweiten und dritten Obergeschoss dient der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungsstandards, so dass auch bei einem Hausgrundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung liegt, ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht. 2. Etwaige höhere Mietbelastungen und eine Verdrängungswirkung in gewissem Umfang für einkommensschwache Mieter sind hinzunehmen. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin21.06.2011
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VG 29 K 292.10 - Bruchteilsrestitution; Änderung der Kapitalstruktur des Unternehmens nach der SchädigungLeitsatz: Eine Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG findet auch dann statt, wenn sich die Kapitalstruktur des Unternehmens, an dem die Beteiligung entzogen wurde, nach der Entziehung durch Kapitalerhöhung wesentlich geändert hat (Abweichung von BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 8 C 7.07 - BVerwGE 131, 79 = ZOV 2008, 160). Maßgeblich ist dabei aber nicht die entzogene Beteiligungsquote, sondern das Verhältnis des vom Geschädigten bis zur Entziehung gehaltenen Kapitalbetrages zum Gesamtkapital nach Kapitalerhöhung. (Nichtamtlicher Leitsatz)VG Berlin16.06.2011
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VG 4 K 407.09 - Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; Vorschubleisten; Indizwirkung; Unwürdigkeit; AnscheinsbeweisLeitsatz: Die hauptamtliche Tätigkeit für die Leibstandarte SS Adolf Hitler vom 1. Juni 1934 bis zum 31. Juli 1936 als Obersturmführer stellt einen Ausschlussgrund des erheblichen Vorschubleistens zugunsten des nationalsozialistischen Systems dar, wenn sie als Truppenarzt erfolgte. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin10.06.2011
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VG 29 K 126.09 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Anscheinsbeweis; gemischte Schenkung; angemessener Kaufpreis; verfolgungsneutrale Veräußerung; BeweislastLeitsatz: 1. Zur Veräußerung der ägyptischen Sammlung von Prof. Dr. Georg Steindorff an die Universität Leipzig 1936/37. 2. Eine bewusste Veräußerung unter Wert durch einen Verfolgten des Nationalsozialismus stellt nicht ohne Weiteres eine gemischte Schenkung dar, da sonst die Verfolgungsvermutung nach Art. 3 Abs. 2 REAO ausgehebelt würde, soweit sie den Beweis eines angemessenen Kaufpreises erfordert. Der Beweis der (Teil-) Schenkung obliegt dem Verfügungsberechtigten. 3. Es reicht nicht aus, ein schlüssiges Bild einer verfolgungsneutralen Veräußerung darzustellen, da dies nur einen Anscheinsbeweis erschüttern könnte, nicht aber die Verfolgungsvermutung des Art. 3 Abs. 3 REAO widerlegen kann. (Nichtamtliche Leitsätze)VG Berlin26.05.2011
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VG 1 K 259.10 - Haftung der Winterdienstfirma für unzureichende Reinigung; Ersatzvornahme; Bekämpfung von Schnee- und EisglätteLeitsatz: 1. Der anstelle des Anliegers zur ordnungsgemäßen Reinigung verpflichtete Dritte haftet für die Kosten der Ersatzvornahme. 2. Zum Umfang des Winterdienstes auf Berliner Gehwegen. 3. Zur Auslegung des Begriffs „bekämpfen" im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Straßenreinigungsgesetz Berlin a. F. 4. Verpflichtung zur Beseitigung von Eis, wenn bloßes Streuen nicht mehr zur Beseitigung der Sturzgefahr ausreicht. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin19.05.2011