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  1. BVerwG 5 B 22.11 - Divergenzdarlegung
    Leitsatz: Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    08.07.2011
  2. BVerwG 8 B 9.11 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; JCC
    Leitsatz: Die Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) kann auch dann Rückübertragungsansprüche haben, wenn diese von noch lebenden Rechtsnachfolgern des ursprünglich Geschädigten nicht geltend gemacht werden. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    05.07.2011
  3. BVerwG 3 C 36.10 - Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche; Beantragungsfehler; rückwirkende Gewährung; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung; Vorwirkung in anderen Verwaltungsverfahren; Mitverschulden; Kausalität
    Leitsatz: Im Verfahren auf Gewährung von Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG kann der Verfolgte eine rückwirkende Leistungsgewährung nach den Grundsätzen über den in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verlangen, wenn er aufgrund eines Beratungsfehlers der Rehabilitierungsbehörde versäumt hat, den Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen. Ein Beratungsfehler der Rehabilitierungsbehörde liegt regelmäßig vor, wenn sie einen Antragsteller, der bei ihr eine vorläufige Rehabilitierungsbescheinigung begehrt, nicht darauf hinweist, dass die erstrebten Ausgleichsleistungen einen weiteren Antrag beim zuständigen Sozialhilfeträger erfordern und erst ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat gezahlt werden. Die rückwirkende Leistungspflicht ist nach dem Rechtsgedanken des § 44 Abs. 4 SGB X auf einen Zeitraum von längstens vier Kalenderjahren vor dem Jahr, in dem die Ausgleichsleistungen beansprucht werden, begrenzt. Die Verzinsung richtet sich nach § 44 Abs. 1 SGB I.
    BVerwG
    30.06.2011
  4. BVerwG 5 C 23.10 - Unternehmen; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Reinvermögen; Schädigung; Bilanz; Steuerbilanz; Beweiskraft; Ersatzeinheitswert; Bilanzierungsstichtag; Hauptfeststellungsstichtag; Boykottschäden
    Leitsatz: 1. „Bilanz" im Sinne des § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschG ist jedenfalls die Steuerbilanz eines Unternehmens. 2. Letzter Stichtag im Sinne des § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 EntschG ist der letzte Bilanzstichtag vor der Schädigung.
    BVerwG
    30.06.2011
  5. BVerwG 8 B 109.10 - Rückübertragungsanspruch bei Aufhebung rechtsstaatswidriger strafrechtlicher Entscheidungen
    Leitsatz: Ein vermögensrechtlicher Rückübertragungsanspruch darf abgelehnt werde, wenn und solange eine strafrechtliche (oder verwaltungsrechtliche) Rehabilitierungsentscheidung zugunsten des Alteigentümers oder seiner Rechtsnachfolger nicht ergangen ist. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    29.06.2011
  6. BVerwG 8 B 69.10 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot der SMAD für Vermögenswerte im Eigentum ausländischer Personen; rechtliches Gehör; Überzeugungsgrundsatz
    Leitsatz: 1. Für Vermögenswerte, die im Zeitpunkt der Enteignung Eigentum ausländischer natürlicher oder juristischer Personen standen, galt ein generelles Verbot der entschädigungslosen Enteignung. 2. Die Maßstäbe, nach denen die Staatsangehörigkeit von Enteignungsbetroffenen während der Besatzungszeit zu messen ist, können jedenfalls keine strengeren (genaueren) sein als diejenigen, die deutsche Stellen in den Jahren 1933 bis 1945 im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit eines Betroffenen anlegten. 3. Das Enteignungsverbot galt jedoch nur für Personen, die nach den damaligen Erkenntnissen zweifelsfrei neben der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. 4. Die Verletzung des Enteignungsverbotes durch deutsche Stellen lässt die Verantwortung der Besatzungsmacht für die jeweilige Maßnahme erst dann entfallen, wenn das Enteignungsverbot bewusst missachtet worden ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    23.06.2011
  7. BVerwG 8 B 85.10 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; besatzungsrechtliche Enteignung; Faktische Enteignung; landwirtschaftlicher Betrieb als russische Versorgungswirtschaft; Vollzug der Bodenreform als Enteignungsvoraussetzung
    Leitsatz: 1. Landgüter konnten im Vollzug der Bodenreformvorschriften ungeachtet dessen faktisch enteignet werden, dass sie im Einzelfall von der Sowjetischen Besatzungsmacht vorübergehend als Versorgungswirtschaft für die Rote Armee in Anspruch genommen wurden, und zwar auch dann, wenn das Landgut bereits vor Einleitung der Bodenreform in Anspruch genommen wurde. 2. Das für die Annahme der Enteignung erforderliche Vollzugselement ist erst in der Umsetzung der Bodenreform durch staatliche Stellen im Sinne eines tatsächlichen Zugriffs auf den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb zu sehen, durch den der Eigentümer endgültig und vollständig aus seinem Eigentum verdrängt wurde. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    16.06.2011
  8. BVerwG 8 B 74.10 - Ausgleichsanspruch; Erbauseinandersetzung; Dürftigkeitseinrede; Kommanditgesellschaft; Komplementär; Nachlass; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Verwertung; Vorbehalt; Zwangsvollstreckung; Überzeugungsgrundsatz
    Leitsatz: 1. Der Überzeugungsgrundsatz nach § 108 Abs. 1 VwGO ist verletzt, wenn das Gericht entscheidungserhebliche Umstände ohne jede Grundlage im Prozessstoff ungeprüft behauptet. 2. Sind Ausgleichszahlungsansprüche des Verfügungsberechtigten gegen eine nach § 6 Abs. 1 a VermG vermögensrechtlich berechtigte Kommanditgesellschaft i. L. oder deren Komplementär bestandskräftig festgestellt oder durch Vergleich begründet worden, ist ein Rechtsschutzinteresse für Klagen wegen daraus abgeleiteter Zahlungsansprüche gegen die Erben des Komplementärs nicht schon zu verneinen, weil einzelne Miterben die Herausgabe des Nachlasses zur freihändigen Verwertung anbieten.
    BVerwG
    14.06.2011
  9. BVerwG 3 B 95.10 - Abstiegsschaden als zusätzliche Voraussetzung einer beruflichen Rehabilitierung
    Leitsatz: Als zusätzliche Voraussetzung einer beruflichen Rehabilitierung ist ein sog. „Abstiegsschaden" erforderlich. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    09.06.2011
  10. BVerwG 3 B 8.11 - Erlösauskehranspruch; Ersatzgrundstück; Wertausgleich; Erhaltungskosten des Verfügungsbefugten; Aufrechenbarkeit gegenüber Erlösauskehranspruch
    Leitsatz: 1. Die als Ersatzgrundstück i.S.v. § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG angebotenen Grundstücke müssen nach ihrer Funktion und den wertbildenden Faktoren dem veräußerten Grundstück entsprechen. Dazu ist Gesamtwürdigung der Umstände wie Größe, Zuschnitt, Lage, Bebauung und sonstige Ausstattung sowie Nutzbarkeit erforderlich. 2. Die Frage, ob eine Wertgleichheit durch den finanziellen Ausgleich von Wertdifferenzen hergestellt werden kann, stellt sich erst dann, wenn die Vergleichbarkeit - auch unter Wertgesichtspunkten - zuvor bejaht worden ist. 3. Die Verwertungsmöglichkeit des Ersatzgrundstücks nach dem Sachenrechtsbereinigungsrecht ist nicht per se ungeachtet der übrigen Umstände generell ausschlaggebend. 4. Kosten der laufenden Verwaltung, die dem nach § 8 Abs. 1 VZOG Verfügungsbefugten nach dem 9. April 1991 bis zur Veräußerung entstanden sind, können nur nach den Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses geltend gemacht werden mit der Folge, dass kein Anspruch auf Erstattung der gewöhnlichen Erhaltungskosten besteht, wenn dem Besitzer die Nutzungen verbleiben, und auch sonstige Aufwendungen nur mit einem Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen verrechnet werden können. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    24.05.2011