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BVerwG 8 B 68.10 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; faktische EntziehungLeitsatz: Voraussetzung einer schädigenden Maßnahme nach § 1 Abs. 6 VermG ist, dass der Vermögensgegenstand ungeachtet etwaiger Rechtsmängel zumindest faktisch entzogen worden ist. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG18.05.2011
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BVerwG 8 B 96.10 - Restitutionsantrag; Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche; Einzelanmeldung; Globalanmeldung; ÜberzeugungsgrundsatzLeitsatz: 1. Bei der Einzelanmeldung muss die Anmeldung, um fristwahrend zu sein, Angaben enthalten, die zu dem bestimmten oder den bestimmten Vermögensgegenständen hinführen und damit deren späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch einen beliebigen Vermögensgegenstand ausschließen. 2. Mit der konkreten Anmeldung bestimmter Vermögensgegenstände wird auch inzident eine Schädigung im Sinne von § 1 VermG behauptet, so dass es eines Hinweises auf einen bestimmten Schädigungstatbestand nach § 1 VermG bei der Anmeldung nicht bedarf. 3. Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz stellt einen Verfahrensfehler dar, wenn das Tatsachengericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde gelegt, sondern den Prozessstoff nur unvollständig oder unzutreffend erfasst hat, etwa wenn das angegriffene Urteil nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG17.05.2011
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BVerwG 8 B 34.11 - Bruchteilsrestitution; weggeschwommene Vermögensgegenstände; Verlagsprodukte; Abonnentenstamm; Auflagenstärke; AnzeigenumfangLeitsatz: 1. Ein Entschädigungsanspruch auf der Grundlage des § 1 Abs. 1 NS-VEntschG i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG setzt voraus, dass die „weggeschwommenen" Gegenstände heute noch existieren. 2. Die Einräumung von (anteiligem) Bruchteilseigentum kann (nur) „an einzelnen Vermögensgegenständen" verlangt werden; mit diesem Begriff werden nur körperliche Gegenstände erfasst. Der Abonnentenstamm, die Auflagenstärke und der Anzeigenumfang eines Verlagsprodukts können nicht Gegenstand eines Anspruchs auf Einräumung von Bruchteilseigentum sein. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG12.05.2011
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BVerwG 5 C 17.10 - Ausgleichsleistung; Bemessungsgrundlage; landwirtschaftlicher Betrieb; Einheitswert; Bilanz; besatzungshoheitliche Enteignung; Verbindlichkeitsabzug; Nettoprinzip; Tilgung; Erlöschensgründe; Zeitpunkt der Schädigung; Beweislastregelung; Ausnahmetatbestand; Gleichbehandlungsgebot; Vermögensopfer; Erlass; Erlöschen durch Erbfolge; KonfusionLeitsatz: Ein anderer Erlöschensgrund im Sinne des § 3 Abs. 4 Satz 2 EntschG ist auch das Erlöschen der Verbindlichkeit durch erbfolgebedingte Konfusion.BVerwG12.05.2011
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BVerwG 8 B 63.10 - Rehabilitierung besatzungshoheitlicher Enteignung; Gehörsrüge; Wiederaufgreifen des VerfahrensLeitsatz: 1. Rehabilitierungsentscheidungen der dafür zuständigen russischen Behörde können nur dann zur Anwendung des § 1 Abs. 7 VermG führen, wenn die Vermögensentziehung durch staatliche Stellen der Sowjetunion verfügt worden war. 2. Ein Wiederaufgreifen des Verfahrens ist nur aus den in § 51 Abs. 1 VwVfG aufgezählten Gründen möglich, u. a. wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat; nicht geprüft wird, ob ein bestimmter Gesichtspunkt im vorangegangenen Verfahren bereits erörtert wurde. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG09.05.2011
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BVerwG 8 B 50.10 - Stilllegung eines Betriebes; ÜberzeugungsgrundsatzLeitsatz: 1. Die dauerhafte Stilllegung eines Betriebes ist dann anzunehmen, wenn das Unternehmen als organisatorische Einheit endgültig aufgehört hat zu bestehen oder als Zusammenfassung vermögenswerter Gegenstände zerschlagen worden ist. 2. Das Gericht verstößt gegen den Überzeugungsgrundsatz, wenn es wesentlichen Sachverhalt unberücksichtigt lässt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG29.04.2011
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BVerwG 8 B 86.10 - Frist für Nichtzulassungsbeschwerde; Zustellung des Urteils gegen EmpfangsbekenntnisLeitsatz: 1. Ist die Zustellung des Urteils gegen Empfangsbekenntnis nicht wirksam geworden, weil der Prozessbevollmächtigte der Partei die Annahme jeweils unter Hinweis auf die von ihm behauptete Beendigung des Mandatsverhältnisses verweigert und die Urteilsausfertigung mit dem unausgefüllten Empfangsbekenntnis an das Verwaltungsgericht zurückgesandt hat, sind die Fristen für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision und für die Beschwerdebegründung nicht in Lauf gesetzt worden, wenn der Zustellungsmangel auch später nicht geheilt worden ist. 2. Einen von der Wirksamkeit der Zustellung unabhängigen Fristlauf für die Nichtzulassungsbeschwerde sieht die Verwaltungsgerichtsordnung nicht vor. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG29.04.2011
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BVerwG 8 B 59.10 - Abgrenzung zwischen staatlicher und privater Verwaltung; faktische staatliche VerwaltungLeitsatz: 1. Ob staatliche oder private Verwaltung anzunehmen ist, richtet sich bei der Verwaltung durch eine staatliche Stelle nicht nach der organisatorischen Zuordnung des Verwalters, sondern vorrangig nach dem Rechtsgrund des Verwaltungsverhältnisses. 2. Für die Annahme einer (faktischen) staatlichen Verwaltung nach § 18 Abs. 2 VermG reicht allein nicht aus, dass die privaten Eigentümer keine Einwirkungsmöglichkeiten bei der Aufnahme des Kredits und auf die Bestellung der Hypothek hatten. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG28.04.2011
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BVerwG 8 B 56.10 - Rechtliches Gehör; Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes; Bindung an das Klagebegehren; Verfahrensfehler; Berechtigungsfeststellung bei Unternehmensbeteiligung; Beteiligungsgesellschaft; BruchteilsrestitutionLeitsatz: 1. Die fehlerhafte Auslegung eines Klageantrages durch Ausblenden der nach dem Klageantrag maßgeblichen Einzelerläuterungen stellt einen Verfahrensmangel dar; einer Tatbestandsberichtigung bedarf es insoweit nicht, wenn unzutreffend oder unvollständig wiedergegebene Umstände - wie hier die Antragstellung - sich bereits aus dem Sitzungsprotokoll ergeben, dessen Beweiskraft der des Tatbestandes vorgeht. 2. Eine Unternehmensbeteiligung i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 2, § 3 Abs. 1 Satz 4 Teilsatz 2 VermG setzt auch bei Aktien keine Mindestanteilsquote nach Teilsatz 3 der Vorschrift voraus. 3. Auf den Umfang einer Beteiligung des Berechtigten an der Beteiligungsgesellschaft kommt es nicht an; vielmehr ist nur der Umfang der Beteiligung der Beteiligungsgesellschaft am Unternehmen von Bedeutung, und auch dies nur für das Bestehen von Bruchteilsrestitutionsansprüchen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG27.04.2011
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BVerwG 8 B 7.11 - Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Schädigungsmaßnahme; Restitutionsanspruch des ZweitgeschädigtenLeitsatz: 1. Die Veräußerung eines gemäß § 6 der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 unter vorläufige Verwaltung gestellten Grundstücks durch den staatlichen Verwalter wird von der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG auch dann erfasst, wenn Verkauf auf Anordnung des übergeordneten Rates des Bezirkes erfolgte, ohne dass dieser zur Veräußerung befugt war. 2. Bei der den Restitutionsanspruch des Zweitgeschädigten verdrängenden Regelung des § 3 Abs. 2 VermG handelt es sich um eine verfassungsgemäße Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG19.04.2011