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OVG 9 B 16.10 - Nachweis der Vermietungsbemühungen bei Antrag auf Grundsteuererlass bei strukturellem LeerstandLeitsatz: 1. Zum notwendigen Umfang der erforderlichen Vermietungsbemühungen, um ein Vertretenmüssen der Rohertragsminderung auszuschließen. 2. Auch bei einem strukturellen Überangebot darf der Eigentümer Vermarktungsbemühungen nicht gänzlich einstellen oder auf ein solches Minimum beschränken, dass der Markt potentieller Interessenten auch nicht annäherungsweise erreicht wird. Eine jährliche „Alibi-Anzeige" oder ein „Alibi-Plakat" am Vermietungsobjekt reichen jedenfalls nicht, um ein Vertretenmüssen auszuschließen. 3. Bei einem strukturellen Überangebot ist der Eigentümer nicht gehalten, Werbemaßnahmen zu ergreifen, deren Kosten ein vernünftiges wirtschaftliches Verhältnis zur Vermietungschance und zur Erreichung weiterer Marktteilnehmer überschreiten; insoweit besteht eine Zumutbarkeitsgrenze (hier: keine Schaltung von Anzeigen in Zeitungen). 4. Den einen Teilerlassantrag stellenden Eigentümer trifft eine Mitwirkungspflicht hinsichtlich der Offenlegung der für die Besteuerung relevanten Tatsachen und Beweismittel; diese Mitwirkungspflicht kann auch noch im gerichtlichen Verfahren erfüllt werden. (Leitsätze der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg27.06.2011
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OVG 2 N 18.08 - Versagung der sanierungsrechtlichen Genehmigung für eine Grundstücksveräußerung; Aufhebung der Sanierungssatzung; Wegfall der Genehmigungspflicht; Gegenstandslosigkeit des Versagungsbescheides; Ersatzkaufpreis; FortsetzungsfeststellungsinteresseLeitsatz: Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse hinsichtlich einer versagten sanierungsrechtlichen Genehmigung nach Aufhebung der Sanierungssatzung. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg05.04.2011
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OVG 11 A 1.08 - Abstrakte Normenkontrolle; Baumschutzsatzung; Gehölzschutzsatzung Kleinmachnow; (Nicht-) Geltung des BNatSchG 2009; Erforderlichkeit der Schutzgebietsausweisung; flächendeckender Gehölzschutz; Schutz von Bäumen mit geringem Stammumfang; landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Ausgleichsabgabenerhebung; Zulässigkeit einer Ersatzpflanzliste; Umfang der Ersatzpflanzung; mehrjähriges Nachpflanzgebot; Umfang der Ausgleichsabgabe (Wertansatz, Anwuchs- und Pflegekosten, Umsatzsteuer)Leitsatz: 1. Zum Umfang des Handlungs- und Gestaltungsspielraums einer Gemeinde beim Aufstellen einer Baumschutzverordnung. 2. Zur flächendeckenden Unterschutzstellung des Baumbestandes einer Gemeinde. 3. Zur Erhebung einer Ausgleichsabgabe für Fällgenehmigungen. (Leitsätze der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg10.02.2011
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OVG 11 B 32.08 - Baumschutzsatzung Petershagen/Eggersdorf; Ausgleichsabgabe; gesetzliche Ermächtigungsgrundlage; inhaltliche Vorformung; Kompensationsgrundsatz; Unmöglichkeit der Ersatzpflanzung; flächendeckende Unterschutzstellung; Anfechtungsklage gegen NebenbestimmungLeitsatz: Wegen des die Naturschutzgesetzgebung beherrschenden Kompensationsgrundsatzes bedürfen Regelungen in Baumschutzsatzungen über Ausgleichsabgaben und/oder Ersatzanpflanzungen keiner ausdrücklichen landesrechtlichen Ermächtigung. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg10.02.2011
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8 K 1330/07 - Schätzung des Wasserverbrauchs bei unterlassener SelbstablesungLeitsatz: Die § 20 AVB WasserV nachgebildete Regelung in der Wasserversorgungssatzung eines Zweckverbandes, nach der der Wasserverbrauch geschätzt werden kann, wenn der Beauftragte des Zweckverbandes keinen Zutritt in die Räume des Grundstückseigentümers erhält, ist auf den Fall, dass der Gebührenpflichtige die Selbstablesekarte nicht ausgefüllt zurückgibt, analog anzuwenden.VG Potsdam21.12.2011
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VG 29 K 6.11 - Umfang der Vermutung für verfolgungsbedingten VermögensverlustLeitsatz: 1. Die für den Ursachenzusammenhang zwischen der Verfolgung und dem Verlust streitende Vermutung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG gilt nur für die in Art. 3 der Anordnung BK/0 (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 (VOBl. für Groß-Berlin I S. 221) aufgeführten Rechtsgeschäfte. 2. In den anderen Fällen bedarf es besonderer Feststellungen im Einzelfall, ob der Eigentumsverlust auf die Verfolgung zurückzuführen war (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2002 - 7 C 28.01 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 16 = juris Rdnr. 13), wobei die Anforderungen an den Nachweis der Kausalität angesichts des inzwischen verstrichenen Zeitraums und des Verlusts vieler Beweismittel und Akten nicht überspannt werden dürfen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Berlin25.11.2011
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VG 16 K 31.10 - Sozialer Wohnungsbau; Bestandsgebäude; Mieterhöhung; Zustimmung; Bedingung; Ermessen; Instandsetzung; Modernisierung; bauliche Änderungen; Fassadenwärmedämmung; Putzschäden; Schadensgrad; hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage mit Einbau von Thermostatventilen; Nachrüstungspflichten; bedingte Anforderungen; vom Bauherrn nicht zu vertretende Änderungen; Eigentumsrecht; Verhältnismäßigkeit; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Feststellungsklage; BescheidungsklageLeitsatz: 1. Bauliche Änderungen aufgrund von bedingten Anforderungen nach der EnEV (hier: Wärmedämmung im Zusammenhang mit Instandsetzung der Fassade) beruhen nicht auf Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. 2. Bei preisgebundenem Wohnraum ist deshalb die Zustimmung der Bewilligungsstelle zu einer Mieterhöhung erforderlich. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin24.11.2011
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VG 19 K 258.09 - Feststellungs- und Feststellungswiderklage; Verpflichtung zur Errichtung eines notwendigen Kinderspielplatzes; Ablesemöglichkeit; Höhe des Ablösebetrages; öffentlich-rechtlicher Vertrag; DispositionsfreiheitLeitsatz: Für die Bestimmung der Kosten des Grunderwerbs als einem Berechnungsfaktor bei der in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu vereinbarenden Ablöse von notwendigen Kinderspielplätzen ist eine Bewertung einer konkret in Aussicht zu nehmenden Ersatzspielfläche vorzunehmen. Den Vertragsparteien steht insofern ein gerichtlich nur in den Grenzen der §§ 56 ff. VwVfG überprüfbarer Verhandlungsspielraum zu. Die Ausgestaltung des § 8 Abs. 3 BauO Bln als „Sollvorschrift" ermöglicht die Berücksichtigung atypischer Sachverhalte und besonderer anzuerkennender Interessenslagen bei der Bemessung der Höhe des Ablösebetrages.VG Berlin02.11.2011
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VG 16 K 28.10 - Voraussetzungen einer Abrissgenehmigung für denkmalgeschütztes HausLeitsatz: 1. Die Abrissgenehmigung für ein denkmalgeschütztes Haus ist dann zu erteilen, wenn eine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit für den Eigentümer nicht mehr besteht. 2. Das ist nicht schon dann der Fall, wenn die Erträge nach einer Sanierung die Instandsetzungskosten nicht dauerhaft aufwiegen; die Grenzen einer zumutbaren Belastung sind erst dann überschritten, wenn das Objekt praktisch unverkäuflich ist. 3. Ein angemessener Kaufpreis bestimmt sich nicht nach den für den ursprünglichen Erwerb und die Instandsetzung aufgewandten Kosten (oder gar nach dem Marktwert eines nicht denkmalgeschützten vergleichbaren Objekts), sondern nach dem Bodenwert abzüglich der Abrisskosten. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin13.10.2011
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8 K 109/10 Me - Berufliche Rehabilitation; Zuständigkeit der Rehabilitierungsbehörde; Behörden verschiedener LänderLeitsatz: Nach § 17 Abs. 3 Satz 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) ist grundsätzlich die Rehabilitierungsbehörde des Landes zuständig, von dessen Gebiet nach dem Stand vom 3. Oktober 1990 die Verfolgungsmaßnahme ausgegangen ist. Sind danach jedoch die Rehabilitierungsbehörden mehrerer Länder zuständig, entscheidet nach § 17 Abs. 3 Satz 2 BerRehaG die Behörde, die zuerst mit der Sache befasst war. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)VG Meiningen06.10.2011