Urteil Besondere Zuwendung für Haftopfer
Schlagworte
Besondere Zuwendung für Haftopfer; Opferrente; besondere Beeinträchtigung in der wirtschaftlichen Lage; Einkommensgrenze; Privilegierung von Renten; keine willkürliche Ungleichbehandlung; sachliche Differenzierungskriterien
Leitsatz
Die für die Zulassung der Berufung als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Rechtsfrage, ob das in § 17 a Abs. 1 Satz 1 StrRehaG verankerte Bedürftigkeitserfordernis gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßt, bedarf keiner obergerichtlichen Klärung, weil sie eindeutig zu verneinen ist; gleiches gilt, ob die Privilegierung bestimmter Leistungen in § 17 a StrRehaG gegen das Grundgesetz verstoße.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?