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Urteil Trinkwasser zum Wäschewaschen
Schlagworte
Trinkwasser zum Wäschewaschen; Eigenversorgungsanlage; Hebeanlage; eigener Brunnen; Regenwassernutzung; keine Trinkwasserqualität für Waschmaschinenwasser
Leitsatz
Die Trinkwasserverordnung verbietet nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser einer dort zusätzlich zum Trinkwasseranschluss verwendeten Eigenversorgungsanlage zu benutzen, auch wenn für deren Wasser keine Trinkwasserqualität nachgewiesen ist (wie Urteil vom 31. März 2010 - BVerwG 8 C 16.08).
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