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Urteil Ersatzzustellung an juristische Person in Zweigniederlassung
Schlagworte
Ersatzzustellung an juristische Person in Zweigniederlassung
Leitsatz
Die Ersatzzustellung an eine juristische Person ist in deren dem Publikum zugänglichen Geschäftsräumen, in denen eine geschäftliche Tätigkeit der juristischen Person ausgeübt wird, möglich.
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