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Suchergebnis Urteilssuche (321 - 330 von 538)

  1. 67 S 152/16 - Ablehnung aller Richter einer Mietberufungskammer als befangen
    Leitsatz: Ist die Frist zur Stellungnahme vor der Zurückweisung einer Berufung des zur Räumung verurteilten Mieters durch einstimmigen Beschluss zu knapp bemessen, begründet das noch nicht die Besorgnis der Befangenheit der Richter der Berufungskammer, wenn nach den gesamten Umständen die Grenze zur Willkür nicht überschritten ist (hier: nachträgliche Fristverlängerung). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    11.11.2016
  2. 67 S 285/16 - Gebührenstreitwert für Klage auf künftige Nutzungsentschädigung
    Leitsatz: Der Gebührenstreitwert für einen auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung bis zur Räumung und Herausgabe gerichteten Klageantrag des Vermieters ist mit dessen Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert identisch. Er richtet sich mangels besonderer Bestimmung im GKG gemäß §§ 3, 9 Satz 1 ZPO nach dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der geltend gemachten Nutzungsentschädigung.
    LG Berlin
    10.11.2016
  3. 31 S 12371716 - Kein Baum auf Balkon des Mieters
    Leitsatz: Das Pflanzen von Bäumen auf einem Balkon bzw. einer Loggia ist grundsätzlich nicht mehr vom üblichen Mietgebrauch gedeckt (§ 535 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dem Anspruch des Vermieters auf deren Beseitigung (§§ 541, 1004 BGB) steht insbesondere auch Art. 20a GG nicht entgegen. 
    LG München I
    08.11.2016
  4. 15 O 152/16 - Reservierungsvereinbarung, erfolgsunabhängiges Maklerhonorar, Reservierungsgebühr
    Leitsatz: Die Pflicht zur Zahlung eines von dem Zustandekommen eines Kaufvertrages unabhängigen Reservierungsentgelts stellt sich als unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, wenn nicht gewährleistet ist, dass sich aus der entgeltpflichtigen Reservierungsvereinbarung für den Kunden nennenswerte Vorteile ergeben. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    08.11.2016
  5. 65 S 305/16 - Gleichlaufender Verjährungsbeginn für Ansprüche bei Mietende
    Leitsatz: Der formularmäßig vereinbarte Verjährungsbeginn für Ansprüche beider Mietvertragsparteien auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache benachteiligt den Mieter unangemessen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    26.10.2016
  6. 63 S 35/16 - Ablauf der Einwendungsfrist des Mieters gegen Betriebskostenabrechnung, taggenaue Frist
    Leitsatz: Die Einwendungsfrist für einen Mieter gegen eine Betriebskostenabrechnung endet taggenau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (hier: Zugang 1. September 2014, Fristende 2. September 2015), und nicht erst am Ende des Kalendermonats (gegen LG Frankfurt [Oder] WuM 2013, 50). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    25.10.2016
  7. 63 S 86/16 - Kündigung der Wohnung nach gescheiterter Lebensgemeinschaft
    Leitsatz: Wenn die Lebensgemeinschaft gescheitert ist, kann grundsätzlich Zustimmung zur Kündigung des gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrages verlangt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    25.10.2016
  8. 1 T 275/16 - Kostenentscheidung bei Anerkenntnis des Anspruchs auf Räumung von Wohnraum, konkludente Ablehnung einer begehrten Räumungsfrist durch Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses
    Leitsatz: Begehrt der gekündigte Mieter vor Zustellung der Klageschrift eine (längere) Räumungsfrist und erkennt nach Klagezustellung in der Klageerwiderung den Räumungsanspruch sofort an, hat der Vermieter die Kosten des Rechtsstreits vollständig zu tragen. Die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses kann als stillschweigende Ablehnung einer Räumungsfrist gewertet werden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Aurich
    21.10.2016
  9. 67 S 214/16 - Keine Zahlungsverzugskündigung bei ausstehendem Bagatellbetrag aufgrund fahrlässigen Mieterverhaltens bei Beantragung von Transferleistungen
    Leitsatz: 1. Der Zahlungsverzug des Mieters mit einem die Bagatellgrenzen des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen („small claims procedure“, VO [EG] Nr. 861/2007) erheblich unterschreitenden Betrag (hier: 911,92 €) rechtfertigt bei einem langjährigen Mietverhältnis die ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unabhängig von der Höhe der monatlich geschuldeten Miete zumindest dann nicht, wenn der Verzug darauf zurückzuführen ist, dass dem Mieter bei der Beantragung oder Überwachung der ihm zustehenden und seine Miete deckenden staatlichen Transferleistungen bloße Fahrlässigkeit zur Last fällt. 2. Zum etwaigen Gleichlauf der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Miet- und Arbeitsrecht bei einer verhaltensbedingten Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzung für das vom Kündigenden behauptete Verschulden des Gekündigten. 
    LG Berlin
    20.10.2016
  10. 67 S 327/16 - Einstweilige Verfügung auf Herausgabe gegen einen Dritten, Beweislast des Vermieters, Unklarheiten zu Lasten des Vermieters, widersprüchliche eidesstattliche Versicherungen
    Leitsatz: Nimmt der Vermieter einen Dritten als Besitzer der Wohnraummietsache nach § 940a Abs. 2 ZPO im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Räumung und Herausgabe in Anspruch, trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er vom Besitzerwerb des Dritten erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung des gegen den Wohnraummieter geführten Räumungsprozesses Kenntnis erlangt hat. Ein non-liquet geht zu Lasten des Vermieters.
    LG Berlin
    18.10.2016