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Urteil Ablauf der Einwendungsfrist des Mieters gegen Betriebskostenabrechnung, taggenaue Frist


Schlagworte

Ablauf der Einwendungsfrist des Mieters gegen Betriebskostenabrechnung, taggenaue Frist

Leitsatz

Die Einwendungsfrist für einen Mieter gegen eine Betriebskostenabrechnung endet taggenau zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung (hier: Zugang 1. September 2014, Fristende 2. September 2015), und nicht erst am Ende des Kalendermonats (gegen LG Frankfurt [Oder] WuM 2013, 50).

(Leitsatz der Redaktion)

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