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  1. 24 U 94/14 - Widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug
    Leitsatz: Zu den Ansprüchen des Grundbesitzers bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    15.02.2016
  2. 2 Ws (Reh) 1/16 - Einweisung in ein DDR-Spezialheim
    Leitsatz: 1. Die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime der Jugendhilfe ist in der Regel unverhältnismäßig. Der mit den Spezialheimen verfolgte Zweck der Umerziehung und der in diesen Heimen stets mit schweren Menschenrechtsverletzungen durchgeführte Umbau der Persönlichkeit ist allenfalls zu rechtfertigen, wenn der Eingewiesene zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen ist oder sich gemeingefährlich verhalten hat (Anschluss an OLG Naumburg, ZOV 2016, 25).2. Dies gilt auch dann, wenn die Einweisung in ein Spezialkinderheim mit „Schulbummelei“, Rauchen, dem Gebrauchen „schlechter Ausdrücke“ sowie „bockigem und verstocktem“ sowie „grobem und unberechenbarem“ Verhalten begründet wurde, obwohl es sich um normale Schwierigkeiten eines sich in der Pubertät befindlichen Kindes handelte.3. Dies gilt ferner, wenn die Einweisung in einen Jugendwerkhof mit „aggressiven Handlungen“ des Betroffenen und damit begründet wurde, dass eine vorherige Ausbildung des Betroffenen an schlechten schulischen Leistungen scheiterte und die Mutter des Betroffenen als unfähig eingeschätzt wurde, die Erziehung zu übernehmen. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Naumburg
    15.02.2016
  3. 3 Ws (B) 29/16 - Ausübung des Hausrechts in einer Wohngemeinschaft oder einem Wohnheim, betreute gemeinschaftliche Wohnformen, Berliner Wohnungsteilhabegesetz, Zutrittsuntersagung durch Pflegedienst/Betreuer
    Leitsatz: 1. Alle Mitbewohner einer Wohngemeinschaft oder eines Wohnheims üben das Hausrecht gleichrangig aus, weshalb jeder Mitbewohner im Regelfall alleine darüber entscheiden kann, wem er den Zutritt zu den Gemeinschaftsräumen gestattet.2. Als Grenze der individuellen Ausübung des Hausrechts ist zu beachten, ob der Aufenthalt des Dritten den Mitbewohnern zumutbar ist. 3. Die Prüfung der Gemeinschaftsräume einer Seniorenwohngemeinschaft durch die Aufsichtsbehörde entspricht dem sozialgesetzlichen Leitbild und liegt regelmäßig im objektiven Interesse der Bewohner. Der Aufsichtsbehörde den Zutritt zu versagen, ist dann als willkürliche Beschränkung des Hausrechts der Mitbewohner treu- und rechtswidrig.
    KG
    01.02.2016
  4. I-24 U 58/15 - Stillschweigender Vertragsschluss, Fristablauf, Interimsmietvertrag
    Leitsatz: 1. Verbindet der Kläger einen Zahlungsantrag mit einem Feststellungsantrag, der auf demselben Anspruch basiert wie das Zahlungsbegehren, darf nicht durch Teil- und Grundurteil isoliert über den Leistungsantrag entschieden werden. Geschieht das gleichwohl, kann das Rechtsmittelgericht den Verfahrensfehler dadurch beheben, dass es den Feststellungsantrag an sich zieht und darüber mit befindet. 2. Ein Mietvertrag ist im Zweifel noch nicht wirksam zustande gekommen, wenn die Parteien sich zwar über den wesentlichen Vertragsinhalt einig sind, aber verabredet haben, dass der Vertrag schriftlich geschlossen werden soll, § 154 Abs. 2 BGB. Ist gleichwohl von einem stillschweigenden Vertragsschluss auszugehen, weil das Mietverhältnis schon während der schwebenden Verhandlungen in Vollzug gesetzt wurde, endet es jedenfalls mit Fristablauf, wenn Einvernehmen darüber besteht, dass der in Aussicht genommene schriftliche Mietvertrag befristet werden soll. 3. Werden wesentliche vertragliche Vereinbarungen nicht im Mietvertrag selbst niedergelegt, sondern in Anlagen ausgelagert, müssen die Parteien zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise kenntlich machen. Dazu bedarf es keiner körperlichen Verbindung; es genügt eine bloße gedankliche Verbindung, die in einer zweifelsfreien Bezugnahme zum Ausdruck kommen kann.
    OLG Düsseldorf
    26.01.2016
  5. 1 W 6/16 - Anspruch auf vollständige Grundbuchauszüge
    Leitsatz: Der Gläubiger einer Wohnungseigentumsgemeinschaft kann ein berechtigtes Interesse an der Erteilung vollständiger Grundbuchauszüge der einzelnen Wohnungseigentümer haben. Einen Vollstreckungstitel muss er hierzu noch nicht erlangt haben. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    KG
    21.01.2016
  6. 8 U 164/15 - Keine Schriftform bei unterschiedlichen Angaben zur Mietdauer
    Leitsatz: Enthält der Geschäftsraummietvertrag unterschiedliche Angaben zur Dauer des Mietverhältnisses, kann die für einen langfristigen Mietvertrag notwendige Schriftform nicht eingehalten sein. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    21.01.2016
  7. I-24 U 62/15 - Keine Übergabe der Mietsache bei Schlüsseleinbehalt
    Leitsatz: Das Recht des Mieters auf alleinigen Besitz der Schlüssel ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Mietvertrages. Die Übergabe der Mietsache an den Mieter ist daher erst dann erfolgt, wenn ihm der Vermieter sämtliche Schlüssel für das Mietobjekt übergeben hat.
    OLG Düsseldorf
    12.01.2016
  8. 1 W 1039/15 - Zwangsvollstreckung durch Insolvenzverwalter
    Leitsatz: Ist dem Insolvenzverwalter unter Bezugnahme auf §§ 93 InsO, 727 ZPO eine Vollstreckungsklausel erteilt worden, kann der Nachweis der Zustellung dieser Klausel nebst öffentlich beglaubigter Abschrift der Bestallungsurkunde zur Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch ausreichend sein. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    KG
    07.01.2016
  9. 8 U 205/15 - Kündigungsgrund entfällt nur bei Ausgleich auf Heller und Pfennig
    Leitsatz: Ein einmal gegebener Kündigungsgrund entfällt nur dann, wenn der Verzug vor Wirksamwerden der Kündigung durch vollständige Zahlung des gesamten Mietrückstandes beseitigt wird; es ist also nicht erforderlich, dass bei Ausspruch der Kündigung noch die die Kündigung rechtfertigenden Verzugsvoraussetzungen vollen Umfangs gegeben sind. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    KG
    07.01.2016
  10. 3 U 131/13 - Gewerbliche Zwischenvermietung bei Einbeziehung nahestehender Dritter, Wirkung einer späteren Genehmigung einer unerlaubten Untervermietung
    Leitsatz: 1. Ein Anspruch auf Betriebskostenvorauszahlungen besteht nur dann, wenn diese auch vertraglich vereinbart sind. 2. Wird eine Untervermietung, für die der Mieter eine Zustimmung des Vermieters nicht eingeholt hat, späterhin vom Vermieter genehmigt, wirkt die Genehmigung auf den Beginn der Untervermietung zurück. 3. § 565 BGB findet auch dann Anwendung, wenn nicht der Zwischenvermieter selbst, sondern eine mit ihm engverbundene oder nahestehende Person, der er die Mieträume auf andere Weise als durch Untervermietung - etwa im Wege der Leihe - überlassen hat, die Endvermietung vornimmt.
    OLG Rostock
    07.01.2016