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Urteil Gleichlaufender Verjährungsbeginn für Ansprüche bei Mietende
Schlagworte
Gleichlaufender Verjährungsbeginn für Ansprüche bei Mietende
Leitsatz
Der formularmäßig vereinbarte Verjährungsbeginn für Ansprüche beider Mietvertragsparteien auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache benachteiligt den Mieter unangemessen.
(Leitsatz der Redaktion)
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