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Urteil Gleichlaufender Verjährungsbeginn für Ansprüche bei Mietende


Schlagworte

Gleichlaufender Verjährungsbeginn für Ansprüche bei Mietende

Leitsatz

Der formularmäßig vereinbarte Verjährungsbeginn für Ansprüche beider Mietvertragsparteien auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache benachteiligt den Mieter unangemessen.

(Leitsatz der Redaktion)

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