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Suchergebnis Urteilssuche (281 - 290 von 538)

  1. 1 Ws-Reha 37/13 - Rehabilitierung von Heimeinweisungen bei politisch motivierter Strafhaft von Erziehungsberechtigten, Nachweis der Rehabilitierungsvoraussetzungen
    Leitsatz: Erging die Anordnung einer Heimerziehung in der DDR aus Anlass des Umstandes, dass die Eltern des Betroffenen infolge ihrer Inhaftierung als Opfer politischer Verfolgung an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert waren, kommt eine Rehabilitierung wegen der Heimerziehungsanordnung nur in Betracht, wenn eine politische Verfolgung des eingewiesenen Kindes/Jugendlichen nachgewiesen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Jena
    24.03.2016
  2. 2 Ws (Reh) 8/16 - Einweisung in ein DDR-Spezialheim
    Leitsatz: 1. Die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime der Jugendhilfe ist in der Regel unverhältnismäßig. Der mit den Spezialheimen verfolgte Zweck der Umerziehung und der in diesen Heimen stets mit schweren Menschenrechtsverletzungen durchgeführte Umbau der Persönlichkeit ist allenfalls zu rechtfertigen, wenn der Eingewiesene zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen ist oder sich gemeingefährlich verhalten hat (Anschluss an OLG Naumburg, ZOV 2016, 25).2. Dies gilt auch bei massiver „Schulbummelei“ und Überforderung der Eltern bei der Erziehung. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Naumburg
    21.03.2016
  3. 1 W 79/16 - Gesetzeinhaltende Reduktion eines Beschlusses zur Bestellung eines abgestuften Verwalter-Doppels, Personenmehrheit als Verwalter
    Leitsatz: Ein WEG-Beschluss, durch den gleichzeitig ein Verwalter und sein Stellvertreter bestellt werden, kann hinsichtlich der Bestellung des (Haupt-) Verwalters wirksam sein.
    KG
    15.03.2016
  4. 2 Ws (Reh) 6/16 - Einweisung in ein DDR-Spezialheim
    Leitsatz: 1. Die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime der Jugendhilfe ist in der Regel unverhältnismäßig. Der mit den Spezialheimen verfolgte Zweck der Umerziehung und der in diesen Heimen stets mit schweren Menschenrechtsverletzungen durchgeführte Umbau der Persönlichkeit ist allenfalls zu rechtfertigen, wenn der Eingewiesene zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen ist oder sich gemeingefährlich verhalten hat (Anschluss an OLG Naumburg, ZOV 2016, 25).2. Dies gilt auch, wenn die Einweisung mit „starken Tendenzen der Schwererziehbarkeit“, ohne dass eine solche - entgegen dem damals geltenden Recht - festgestellt worden war, und „stets wechselnden Männerbekanntschaften“ begründet wurde und es sich lediglich um pubertäre Probleme einer aufwachsenden Jugendlichen handelte, auf die mit „normalen“ pädagogischen Maßnahmen zu reagieren war. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Naumburg
    15.03.2016
  5. I-24 U 59/15 - Kündigung des Mieters nach Blockade der Grundstückszufahrt durch den Vermieter, Selbsthilferecht
    Leitsatz: Der Mieter kann ein befristetes Mietverhältnis über Gewerberäume nach vorheriger Abmahnung aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter veranlasst, dass die einzige Zufahrt zum Mietobjekt durch einen Lkw mehrere Wochen lang blockiert wird.
    OLG Düsseldorf
    08.03.2016
  6. I-24 U 152/15 - Vertragsunterschrift ohne Vertretungszusatz und Hinweis auf Unternehmensträger, Haftung des Mieters für Räumung von Bauschutt, Rechtsscheinerweckung
    Leitsatz: 1. Wird in einem Mietvertrag eine Einzelfirma als Mieter benannt und die Vertragsurkunde von dem Namensträger für diese ohne Vertretungszusatz unterschrieben, kommt der Vertrag mit der Einzelfirma zustande. Zwar geht nach der Rechtsprechung zu unternehmensbezogenen Geschäften der Wille der Beteiligten selbst bei fehlerhafter Bezeichnung des Unternehmens dahin, dass der wahre Unternehmensträger Vertragspartei wird und nicht der für ihn Handelnde. Das ändert indes nichts an der den Handelnden treffenden Haftung, wenn er gegenüber dem gutgläubigen Vertragspartner den Rechtsschein erweckt, dass der Unternehmensträger unbeschränkt für Verbindlichkeiten haftet, obwohl es sich bei ihm um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftungsmasse handelt.2. Die Verpflichtung des Vermieters zur Gebrauchsgewährung schließt die Pflicht ein, Störungen des Mietgebrauchs durch Dritte abzuwehren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Mieter seiner Anzeigepflicht gemäß § 536c BGB nachkommt.3. Zur Rückgabepflicht des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses gehört auch die Räumung von Bauschutt, den Dritte auf der Mietfläche über einen längeren Zeitraum abgeladen hatten, ohne dass der Mieter dies dem Vermieter angezeigt hätte. (Leitsatz zu 3. von der Redaktion)
    OLG Düsseldorf
    01.03.2016
  7. 3 U 73/12 - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz, Bürgenhaftung bei Mietvertragskündigung durch Insolvenzverwalter
    Leitsatz: 1. Auf eine Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO, welche auch der Wechsel von einer Feststellungs- zu einer Leistungsklage darstellt, findet § 533 ZPO keine Anwendung. 2. Hat ein Dritter eine Erfüllungsbürgschaft für die vertraglichen Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter übernommen, haftet er im Falle der Kündigung des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Mieters nach § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO nicht für Schadensersatzansprüche des Vermieters nach § 109 Abs. 1 Satz 3 InsO. Hat der Vermieter die Möglichkeit, durch eine fristlose Kündigung das Mietverhältnis zu beenden, bevor die Kündigungsfrist für die Kündigung des Insolvenzverwalters abgelaufen ist, werden Schadensersatzansprüche wieder auf vertragliche Grundlagen gestellt und die Haftung des Bürgen erhalten.
    OLG Rostock
    25.02.2016
  8. 3 U 115/14 - Wochenendhaus zur Eigennutzung im Ferienhausgebiet
    Leitsatz: 1. Nach § 10 Abs. 4 Satz 1 BauNVO, der in Ziffer 1.1. des B-Planes Nr. 21 der Stadt D. wörtlich und unverändert wiederholt wird, sind in Ferienhausgebieten Ferienhäuser zulässig, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmt sind, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen.2. Wird im Kaufvertrag ausdrücklich auf § 10 Abs. 4 Baunutzungsverordnung hingewiesen, ist auch dann eine Täuschung des Käufers nicht anzunehmen, wenn die Behörde für die Vertragsparteien überraschend und entgegen der bisherigen Praxis und Rechtsprechung eine Eigennutzung von Ferienhäusern untersagt.3. Behauptet der Verkäufer, den Käufer vor Vertragsschluss über einen offenbarungspflichtigen Umstand aufgeklärt zu haben, muss der wegen arglistiger Täuschung anfechtende Käufer darlegen und beweisen, dass die Aufklärung nicht erfolgt ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Verkäufer behauptet, einen durch vorheriges aktives Tun bei dem Käufer hervorgerufenen Irrtum durch spätere Aufklärung beseitigt zu haben.4. Der Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben oder den verschwiegenen Umstand kennen oder im Sinne des bedingten Vorsatzes für möglich halten. Darüber hinaus muss der Handelnde wissen oder es jedenfalls für möglich halten, dass der andere Teil durch die Täuschung zur Abgabe der Willenserklärung bestimmt wird oder die unrichtige Angabe jedenfalls möglicherweise für die Willensbildung von Bedeutung sein kann. Ein Aufklärungspflichtiger muss jedenfalls damit rechnen und es billigend in Kauf nehmen, dass der andere Teil von den verschwiegenen Umständen keine Kenntnis hat.5. Die Argumentation des Käufers, dass die Beklagte als erfahrene Projektentwicklerin die entsprechende Kenntnis hätte haben müssen, reicht nach der ständigen Rechtsprechung des BGH gerade nicht aus. Vielmehr ist für den Arglistvorwurf die positive Kenntnis oder jedenfalls das Fürmöglichhalten des aufklärungspflichtigen Umstandes stets unabdingbar und ein bloßes Kennenmüssen unzureichend. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    OLG Rostock
    25.02.2016
  9. 2 Ws (Reh) 44/15 - Einweisung in ein DDR-Spezialheim
    Leitsatz: 1. Die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheime der Jugendhilfe ist in der Regel unverhältnismäßig. Der mit den Spezialheimen verfolgte Zweck der Umerziehung und der in diesen Heimen stets mit schweren Menschenrechtsverletzungen durchgeführte Umbau der Persönlichkeit ist allenfalls zu rechtfertigen, wenn der Eingewiesene zuvor durch massive Straffälligkeit aufgefallen ist oder sich gemeingefährlich verhalten hat (Anschluss an OLG Naumburg, ZOV 2016, 25).2. Dies gilt auch bei der Einweisung eines von der DDR-Jugendhilfe als „grenzdebil“ eingeschätzten Kindes, das in einem Spezialhilfsschulheim untergebracht werden sollte. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Naumburg
    23.02.2016
  10. I-24 U 63/15 - Kündigung wg. verweigerter Untermieterlaubnis, Schönheitsreparaturen, fachgerechtes Abschleifen von Parkettböden nach festem Turnus, Pflegedienst- statt Bürobetrieb
    Leitsatz: 1. Der Mieter, dem - in einem auch zu Wohnzwecken genutzten Gebäude - Räume „zur ausschließlichen Nutzung als Büroräume“ vermietet worden sind, kann nicht nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB außerordentlich kündigen, wenn ihm die Erlaubnis zur Untervermietung an den Betreiber eines häuslichen Pflegedienstes verweigert wird, der 25 bis 30 Außendienstmitarbeiter beschäftigt, die selbst am Wochenende teileweise bereits vor 6 Uhr morgens in den Mieträumen eintreffen und diese teilweise erst nach 22 Uhr wieder verlassen. 2. Auch bei der Vermietung von Gewerberäumen ist die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach § 307 BGB insgesamt unwirksam, wenn das fachgerechte Abschleifen von Parkettböden in einem festen Turnus von zehn Jahren übertragen wird (im Anschluss an BGH, Urteil v. 18. März 2015, VIII ZR 21/13, GE 2015, 725).
    OLG Düsseldorf
    16.02.2016