Urteil Einstweilige Verfügung auf Herausgabe gegen einen Dritten, Beweislast des Vermieters, Unklarheiten zu Lasten des Vermieters, widersprüchliche eidesstattliche Versicherungen
Schlagworte
Einstweilige Verfügung auf Herausgabe gegen einen Dritten, Beweislast des Vermieters, Unklarheiten zu Lasten des Vermieters, widersprüchliche eidesstattliche Versicherungen
Leitsatz
Nimmt der Vermieter einen Dritten als Besitzer der Wohnraummietsache nach § 940a Abs. 2 ZPO im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Räumung und Herausgabe in Anspruch, trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er vom Besitzerwerb des Dritten erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung des gegen den Wohnraummieter geführten Räumungsprozesses Kenntnis erlangt hat. Ein non-liquet geht zu Lasten des Vermieters.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?