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Urteil Kostenentscheidung bei Anerkenntnis des Anspruchs auf Räumung von Wohnraum, konkludente Ablehnung einer begehrten Räumungsfrist durch Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses


Schlagworte

Kostenentscheidung bei Anerkenntnis des Anspruchs auf Räumung von Wohnraum, konkludente Ablehnung einer begehrten Räumungsfrist durch Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses

Leitsatz

Begehrt der gekündigte Mieter vor Zustellung der Klageschrift eine (längere) Räumungsfrist und erkennt nach Klagezustellung in der Klageerwiderung den Räumungsanspruch sofort an, hat der Vermieter die Kosten des Rechtsstreits vollständig zu tragen. Die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses kann als stillschweigende Ablehnung einer Räumungsfrist gewertet werden.

(Leitsatz der Redaktion)

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