Urteil Kostenentscheidung bei Anerkenntnis des Anspruchs auf Räumung von Wohnraum, konkludente Ablehnung einer begehrten Räumungsfrist durch Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses
Schlagworte
Kostenentscheidung bei Anerkenntnis des Anspruchs auf Räumung von Wohnraum, konkludente Ablehnung einer begehrten Räumungsfrist durch Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses
Leitsatz
Begehrt der gekündigte Mieter vor Zustellung der Klageschrift eine (längere) Räumungsfrist und erkennt nach Klagezustellung in der Klageerwiderung den Räumungsanspruch sofort an, hat der Vermieter die Kosten des Rechtsstreits vollständig zu tragen. Die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses kann als stillschweigende Ablehnung einer Räumungsfrist gewertet werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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