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  1. BVerfG 2 BvR 20/11, 2 BvR 2069/11 - Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung einer strafrechtlichen Rehabilitierung wegen Maßnahmen der Bodenreform
    Leitsatz: 1. Die gerichtliche Ablehnung einer strafrechtlichen Rehabilitierung von Maßnahmen der Bodenreform, deren Strafcharakter nicht nachgewiesen ist, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.2. Die in § 1 Abs. 5 StrRehaG vorgesehene Erweiterung des Geltungsbereichs des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auf außergerichtliche Strafmaßnahmen verstößt nicht gegen das Grundgesetz.3. Eine Verfassungsbeschwerde, die darauf abzielt, den Gesetzgeber zu verpflichten, den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 5 StrRehaG um Maßnahmen zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus durch Entnazifizierungs-, Boden- bzw. Sequesterkommissionen zu erweitern, ist unzulässig.  (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    26.09.2016
  2. 1 BvR 1015/15 - Mietrechtsnovellierungsgesetz, Bestellerprinzip genügt verfassungsrechtlichen Anforderungen
    Leitsatz: Um sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken, durfte der Gesetzgeber aufgrund seiner Einschätzung der Nachfragesituation auf dem Mietwohnungsmarkt durch Einführung des Bestellerprinzips die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der Wohnungsvermittler beschränken, von Wohnungssuchenden ein Entgelt für ihre Vermittlungstätigkeit zu erhalten.
    BVerfG
    29.06.2016
  3. 2 BvR 1267/15 - Prozesskostenhilfe im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren, Kosten einer Anhörungsrüge im Rehabilitierungsverfahren
    Leitsatz: 1. Eine Verletzung der grundrechtlich verbürgten Rechtsschutzgleichheit liegt vor, wenn die Fachgerichte das Tatbestandsmerkmal der „Aussicht auf Erfolg“ (§ 114 ZPO) so auslegen, dass der tatsächliche Erfolg der Prozessführung in der Hauptsache zum Maßstab gemacht wird.2. Die Anhörungsrüge im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren ist kostenfrei.3. Es liegen gewichtige Anhaltspunkte für die grobe Unverhältnismäßigkeit einer Heimeinweisung zu ihrem Anlass (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG) vor, wenn die Einweisung lediglich mit - nicht näher spezifizierten - „groben Disziplinarverstößen“, einer „unzureichenden Lernbereitschaft“, einem „unbeherrschten Auftreten“ und einer Außenseiterstellung im „Klassenkollektiv“ begründet wurde. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    02.05.2016
  4. 1 BvR 243/16 - Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung
    Leitsatz: 1. Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Gerichtsentscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen.2. Auch die Rechtssetzung durch die Exekutive in Form von Rechtsverordnungen wurde in die Rechtsschutzgarantie einbezogen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass durch den Gesetzgeber eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume die Rechtskontrolle durch die Fachgerichte einschränken.3. Sollte der Verordnungsgeber wegen der in § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB angelegten Differenzierung zwischen der Gemeinde insgesamt und Teilen von ihr verpflichtet gewesen sein, nach einzelnen Stadtbezirken zu differenzieren und keine „Globalausweisung“ des gesamten Stadtgebiets vorzunehmen, muss der Beschwerdeführende dargelegen, dass die in seinem Eigentum befindliche Wohnung von einer differenzierten Gebietsausweisung profitiert hätte. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    14.04.2016
  5. 1 BvR 1739/12 - Restitutionsausschluss für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
    Leitsatz: Ob und inwieweit eine bestimmte Maßnahme eine Enteignung von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage darstellt oder wegen fehlenden Zurechnungszusammenhangs zur Besatzungsmacht nicht davon erfasst wird, bleibt der Klärung durch die Fachgerichte vorbehalten. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    16.02.2016
  6. VIII ZR 232/15 - Eigenbedarf für Gesellschafter einer GbR, Umfang der Anbietpflicht einer Ersatzwohnung und Rechtsfolgen einer Verletzung der Anbietpflicht
    Leitsatz: 1. Eine teilrechtsfähige (Außen-) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann sich in entsprechender Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehörigen berufen (Fortführung von Senat, Urteile vom 27. Juni 2007 - VIII ZR 271/06, NJW 2007, 2845 Rn. 15; vom 16. Juli 2009 - VIII ZR 231/08, NJW 2009, 2738 Rn. 13 f.; vom 23. November 2011 - VIII ZR 74/11, NJW-RR 2012, 237 Rn. 23). 2. a) Der wegen Eigenbedarfs kündigende Vermieter hat im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht dem Mieter eine andere, ihm während der Kündigungsfrist zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung zur Anmietung anzubieten, sofern sich diese im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet (Bestätigung von Senat, Urteile vom 9. Juli 2003 - VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604 unter II 2, sowie VIII ZR 311/02, WuM 2003, 463 unter II 1; vom 9. November 2005 - VIII ZR 339/04, BGHZ 165, 75, 79; vom 4. Juni 2008 - VIII ZR 292/07, NJW 2009, 1141 Rn. 12; vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775 Rn. 14; vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 166/11, NJW-RR 2012, 341 Rn. 24).  2. b) Die Verletzung dieser Anbietpflicht hat jedoch nicht zur Folge, dass die berechtigt ausgesprochene Eigenbedarfskündigung nachträglich rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam wird. Sie zieht lediglich einen Anspruch auf Schadensersatz in Geld nach sich (insoweit Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung; zuletzt Urteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 166/11, aaO. m.w.N.). 
    BGH
    14.12.2016
  7. V ZB 88/16 - Gedrucktes Behördensiegel genügt im Grundbuchverfahren nicht
    Leitsatz: Ein lediglich drucktechnisch erzeugtes Behördensiegel genügt den im Grundbuchverfahren geltenden Formanforderungen des § 29 Abs. 3 GBO für ein Behördenersuchen nicht. Erforderlich ist vielmehr eine individuelle Siegelung mit einem Prägesiegel oder einem Farbdruckstempel.
    BGH
    14.12.2016
  8. VII ZB 29/16 - Kosten des wegen nicht eingezahlten Auslagenvorschusses gescheiterten selbständigen Beweisverfahrens
    Leitsatz: Der Antragsteller hat in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO grundsätzlich die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu tragen, wenn er den angeforderten Auslagenvorschuss, von dessen Einzahlung das Gericht die Beweiserhebung abhängig gemacht hat, trotz Erinnerung seitens des Gerichts nicht einzahlt und eine Beweiserhebung deshalb unterbleibt. Ist kein Hauptsacheverfahren anhängig, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen wird, und haben die Parteien sich über die Kosten nicht geeinigt, ergeht eine solche Kostenentscheidung auf Antrag im selbständigen Beweisverfahren.
    BGH
    14.12.2016
  9. VIII ZR 49/16 - Mietvertragliche Obhutspflicht des Mieters, äquivalente Kausalität zwischen Obhutspflichtverletzung und haftungsbegründendem Tatbestand
    Leitsatz: a) Ein Mieter überschreitet die Grenze vertragsgemäßen Gebrauchs und verstößt gegen seine mietvertragliche Obhutspflicht (§§ 535, 538, 241 Abs. 2 BGB), wenn er in der angemieteten Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt. b) Zwischen der Pflichtverletzung des Mieters - Aufbewahrung von Drogen in der Wohnung - und der Beschädigung der Eingangstür zur Wohnung durch Polizeibeamte im Rahmen eines Durchsuchungsbeschlusses wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln besteht keine äquivalente Kausalität. (Leitsatz zu b] von der Redaktion)
    BGH
    14.12.2016
  10. IX ZR 149/15 - Schadensersatz bei verschleppter einstweiliger Verfügung auf Klage gegen Instandsetzung
    Leitsatz: Zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches nach § 945 ZPO (Ersatzleistung an Generalübernehmer für vergebene Arbeiten zu umfangreichen Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen im Mietobjekt, Ersatz von Zinsen für die Bereitstellung und den teilweisen Abruf von zwei Bankdarlehen und Mietausfall für zu errichtende Dachgeschosswohnungen) nach Erwirkung eines Baustopps durch einen Mieter aufgrund einer einstweiligen Verfügung, die sich im Nachhinein als unberechtigt herausgestellt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    12.12.2016