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  1. VIII ZR 281/15 - Schadensersatz bei Vereitelung des Vorkaufsrechts des Wohnungsmieters, Preisüberhöhung, keine Anrechnung der Ersparnis künftiger Mietzahlungen
    Leitsatz: 1. Der Schadensersatz des Mieters wegen Vereitelung des Vorkaufsrechts für seine Wohnung setzt voraus, dass der Verkehrswert höher ist als der dem Verkäufer geschuldete Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten und Finanzierungskosten (Bestätigung von BGH GE 2015, 319; GE 2016, 905).2. Die Ersparnis künftiger Mietzahlungen im Falle des Erwerbs ist bei der Schadensberechnung nicht zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    04.10.2016
  2. I ZR 11/15 - Verjährung bodenschutzrechtlicher Ausgleichsansprüche, Altlasten
    Leitsatz: 1. Zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Rückwirkung ist der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 BBodSchG dahingehend verfassungskonform zu reduzieren, dass diese Vorschrift eine im Jahr 1926 erfolgte Gesamtrechtsnachfolge nicht erfasst. 2. Die Verjährung des bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach § 24 Abs. 2 Satz 4 Fall 2 BBodSchG beginnt mit der Beendigung sämtlicher Maßnahmen, für deren Kosten Verpflichtete nach § 24 Abs. 1 BBodSchG haften, einschließlich der den eigentlichen Sanierungsmaßnahmen nachfolgenden, im Sanierungskonzept vorgesehenen Eigenkontrollmaßnahmen (§ 15 Abs. 2 BBodSchG).
    BGH
    29.09.2016
  3. XII ZB 487/15 - Kein Anspruch auf Herausgabe der Ehewohnung während der Trennungszeit
    Leitsatz: a) Während der Trennungszeit ist der auf § 985 BGB gestützte Antrag eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig (im Anschluss an BGHZ 67, 217 = NJW 1977, 43 und BGHZ 71, 216 = FamRZ 1978, 496).b) Die Ehewohnung behält diese Eigenschaft während der gesamten Trennungszeit.c) Der Eigentümer-Ehegatte, der dem anderen Ehegatten die Ehewohnung im Sinne des § 1361 b Abs. 4 BGB überlassen hat, kann bei wesentlicher Veränderung der zugrundeliegenden Umstände eine Änderung der Überlassungsregelung gemäß § 1361 b Abs. 1 BGB im Ehewohnungsverfahren verfolgen. d) Das unzulässige Herausgabeverlangen nach § 985 BGB kann nicht in einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung im Ehewohnungsverfahren umgedeutet werden.
    BGH
    28.09.2016
  4. IV ZR 513/15 - Miterben beeinträchtigende Schenkung unter Nießbrauch und Pflegeverpflichtung
    Leitsatz: Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 2287 Abs. 1 BGB muss zwischen dem Vorliegen einer Schenkung einerseits und der Absicht des Erblassers, den Vertragserben zu beeinträchtigen, andererseits unterschieden werden. Ein in einem Grundstücksübertragungsvertrag vorbehaltener Nießbrauch sowie eine übernommene Pflegeverpflichtung sind bereits bei der Prüfung, ob eine (gemischte) Schenkung vorliegt, zu berücksichtigen.
    BGH
    28.09.2016
  5. II ZR 299/15 - Zugangsbeweis durch Einwurf-Einschreiben
    Leitsatz: 1. Die formalen Anforderungen einer erneuten Aufforderung mittels eingeschriebenen Briefs gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG werden durch ein Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post AG gewahrt.2. Für den Absender streitet beim Ein- wurf-Einschreiben nach Vorlage des Einlieferungsbelegs zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Sendung durch Einlegen in den Briefkasten bzw. das Postfach zugegangen ist, wenn das vorbeschriebene Verfahren eingehalten wurde (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    BGH
    27.09.2016
  6. V ZB 177/15 - Notarielle Bescheinigung einer Vollmachtskette, auf Vertreter einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft zurückgehende Vollmacht
    Leitsatz: a) Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht, die auf die gesetzlichen Vertreter einer im Handelsregister eingetragenen juristischen Person zurückgeht, kann dem Grundbuchamt durch eine notarielle Vollmachtsbescheinigung nur nachgewiesen werden, wenn der Notar sämtliche Einzelschritte der Vollmachtskette nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 BNotO bescheinigt. b) Die Bescheinigung einer Vollmachtskette kann in einem Vermerk zusammengefasst werden, in dem der Notar die von ihm geprüften Einzelschritte aufführt. Eine Kombination von notariellen Bescheinigungen nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 BNotO ist zulässig.
    BGH
    22.09.2016
  7. VIII ZR 27/16 - Unwirksame Preisanpassungsklausel in Erdgaslieferungsverträgen nicht durch Sonderkündigungsrecht des Kunden kompensiert, Intransparenz, Energielieferungsvertrag
    Leitsatz: Bei einem Energielieferungsvertrag wird eine mit einer Preisanpassungsklausel verbundene unangemessene Benachteiligung des Kunden in der Regel nicht durch die Einräumung eines (Sonder-) Kündigungsrechts bei Preisänderungen ausgeglichen (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 56/08, BGHZ 182, 41 Rn. 30, 33, 36; vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 320/07, NJW 2010, 993 Rn. 33; vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 326/08, WM 2010, 1038 Rn. 44; vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 295/09, NJW 2011, 1342 Rn. 32 f., und des Senatsbeschlusses vom 27. Oktober 2009 - VIII ZR 204/08, ZNER 2010, 65 unter 1 b und 2 b cc). Dies gilt auch, wenn sich die unangemessene Benachteiligung des Kunden aus einer Intransparenz der Preisanpassungsklausel ergibt (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 295/09, aaO Rn. 32).
    BGH
    21.09.2016
  8. VIII ZR 188/15 - Anforderungen an Beschluss zur Zurückweisung der Berufung, kollusives Verhalten zum Nachteil der Gläubiger
    Leitsatz: 1. Ein Zurückweisungsbeschluss, der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden kann, muss - jedenfalls in Verbindung mit einem in Bezug genommenen Hinweisbeschluss - neben einer Bezugnahme auf die Feststellungen des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils und der Darstellung etwaiger Änderungen und Ergänzungen zumindest sinngemäß erkennen lassen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, fehlt die für die revisionsrechtliche Nachprüfung nach §§ 545, 559 ZPO erforderliche tatsächliche Beurteilungsgrundlage und unterliegt der Zurückweisungsbeschluss wegen des darin liegenden Verfahrensfehlers der Aufhebung (im Anschluss an BGH, Urteile vom 10. Februar 2004 - VI ZR 94/03, BGHZ 158, 60, 61; vom 8. Februar 2006 - XII ZR 57/03, NJW 2006, 1523 Rn. 5 ff.). 2. Die - im Zuge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in ein Familieneigenheim durchaus häufiger zu beobachtende - Konstellation, dass sich der Besitzer gegenüber dem Zwangsverwalter oder dem Versteigerer auf einen Mietvertrag mit dem früheren Eigentümer beruft, der ungewöhnlich günstige Konditionen zum Vorteil des Mieters vorsieht, legt den Verdacht kollusiven Verhaltens zum Nachteil der Gläubiger zumindest nahe.  (Leitsatz zu 2. der Redaktion)
    BGH
    21.09.2016
  9. VIII ZR 277/15 - Kollusives Verhalten zum Nachteil des Gläubigers
    Leitsatz: Zum Nachweis eines vor der Beschlagnahme eines Mietgrundstücks mit einem Verwandten des damaligen Eigentümers abgeschlossenen Mietvertrags und der Erbringung einer behaupteten Einmalzahlung auf die Miete (im Anschluss an Senatsurteil vom 18. September 2013 - VIII ZR 297/12, NZM 2013, 854 Rn. 15).
    BGH
    21.09.2016
  10. V ZR 29/16 - Abschluss einer Gebäudeversicherung durch die WEG als Versicherung auf fremde Rechnung, Auskehr von Versicherungsleistungen an Veräußerer
    Leitsatz: a) Schließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, handelt es sich - mit Ausnahme von etwaigem Verbandseigentum - um eine Versicherung auf fremde Rechnung. b) Erbringt die Gebäudeversicherung zur Regulierung eines Schadens an dem Sondereigentum eine Versicherungsleistung an die Wohnungseigentümergemeinschaft, ist diese verpflichtet, die Versicherungsleistung an diejenige Person auszuzahlen, der sie nach den versicherungsvertraglichen Regeln zusteht.  c) Ist die Eigentumswohnung nach Eintritt des Versicherungsfalls veräußert worden, steht der Anspruch auf die Versicherungsleistung aus diesem Versicherungsfall grundsätzlich dem Veräußerer und nicht dem Erwerber zu. 
    BGH
    16.09.2016