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Urteil Mietrechtsnovellierungsgesetz, Bestellerprinzip genügt verfassungsrechtlichen Anforderungen
Schlagworte
Mietrechtsnovellierungsgesetz, Bestellerprinzip genügt verfassungsrechtlichen Anforderungen
Leitsatz
Um sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken, durfte der Gesetzgeber aufgrund seiner Einschätzung der Nachfragesituation auf dem Mietwohnungsmarkt durch Einführung des Bestellerprinzips die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit der Wohnungsvermittler beschränken, von Wohnungssuchenden ein Entgelt für ihre Vermittlungstätigkeit zu erhalten.
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