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Urteil Restitutionsausschluss für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
Schlagworte
Restitutionsausschluss für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage
Leitsatz
Ob und inwieweit eine bestimmte Maßnahme eine Enteignung von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage darstellt oder wegen fehlenden Zurechnungszusammenhangs zur Besatzungsmacht nicht davon erfasst wird, bleibt der Klärung durch die Fachgerichte vorbehalten.
(Leitsatz der Redaktion)
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