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  1. VIII ZR 246/15 - Keine „Wiedergeltendmachung“ des anfänglichen Arbeitspreises nach Preissenkungen durch Energieversorger, ergänzende Auslegung des Grundversorgungsvertrages
    Leitsatz: Senkt der Gasgrundversorger den zu Vertragsbeginn vereinbarten Arbeitspreis, ist er in ergänzender Auslegung des Grundversorgungsvertrags zu einer nachfolgenden Preiserhöhung nur unter der Voraussetzung berechtigt, dass die Preiserhöhung auf die Steigerung der ihm zur Last fallenden Bezugskosten zurückzuführen ist, wobei Kostensenkungen in anderen Bereichen zu berücksichtigen sind (Bestätigung von BGH, Urteile vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11, BGHZ 207, 209 Rn. 71, 80, 84, und VIII ZR 13/12, juris Rn. 73, 82, 86; vom 9. Dezember 2015 - VIII ZR 208/12, EnWZ 2016, 166 Rn. 22 f.; vom 6. April 2016 - VIII ZR 71/10, ZIP 2016, 1025 Rn. 15).
    BGH
    09.11.2016
  2. XI ZR 552/15 - Unwirksame Darlehensgebührenklausel in Bausparvertrag
    Leitsatz: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bausparvertrages enthaltene formularmäßige Klausel „§ 10 Darlehensgebühr  – Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens … fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld).“ unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
    BGH
    08.11.2016
  3. XII ZR 153/15 - Mieterkündigung aufgrund öffentlich-rechtlichen Nutzungsverbots für Gewerberäume, rechtmäßiges Alternativverhalten bei Schadensberechnung, Erstattung von Umzugskosten
    Leitsatz: a) Die Erheblichkeit des Einwands rechtmäßigen Alternativverhaltens im Rahmen der Zurechnung des Schadenerfolgs richtet sich nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Norm. Voraussetzung ist zudem, dass derselbe Erfolg effektiv herbeigeführt worden wäre; die bloße Möglichkeit, ihn rechtmäßig herbeiführen zu können, reicht nicht aus (im Anschluss an BGHZ 120, 281, 287 = NJW 1993, 520, 522 und BGH, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 156/11 - NJW 2012, 2022).  b) Zum Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens gegenüber dem auf Erstattung von Umzugskosten als Kündigungsfolgeschaden gerichteten Schadensersatzanspruch des Mieters. 
    BGH
    02.11.2016
  4. V ZR 91/16 - Kostentragungspflicht des Sondereigentümers bei durch Teilungserklärung zugewiesenen Instandhaltungspflichten
    Leitsatz: Wird einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen, hat er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
    BGH
    28.10.2016
  5. I ZB 21/16 - Bedingter Auftrag zur Abgabe einer Vermögensauskunft und zur Erteilung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses
    Leitsatz: Der Gläubiger kann durch Beschränkung des Vollstreckungsauftrags auf die Zuleitung eines Ausdrucks des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses verzichten.
    BGH
    27.10.2016
  6. IV ZR 52/14 - Gasexplosion nach Cannabis-Anbau in Wohnung einfach fahrlässig
    Leitsatz: 1. Der stillschweigend erklärte Regressverzicht des Gebäudeversicherers zugunsten des Mieters ist auf die Fälle der Schadensverursachung durch einfache Fahrlässigkeit beschränkt; dem Gebäudeversicherer steht in diesem Fall jedoch gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters im Innenausgleich der Versicherer ein anteiliger Ausgleich zu (Bestätigung BGHZ 169, 86).2. Der Mieter, der in seiner Wohnung eine Cannabis-Plantage eingerichtet und mehrere Butangasflaschen sowie diverse Chemikalien und Lösungsmittel zur Drogengewinnung gelagert hat, haftet nicht aus grober Fahrlässigkeit für erhebliche Schäden nach einer Gasexplosion, wenn nicht nachgewiesen ist, dass er bewusst Butangas entweichen ließ. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    26.10.2016
  7. V ZR 9/16 - Streitwert im Grundstücksherausgabeverfahren
    Leitsatz: Im Rechtsmittelverfahren richtet sich bei einer verlangten Grundstücksherausgabe der Streitwert nach dem Verkehrswert. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    25.10.2016
  8. V ZR 78/16 - Änderung von Sondernutzungsrechten durch teilenden Eigentümer
    Leitsatz: Der teilende Eigentümer kann die in der Teilungserklärung zum Inhalt des Sondereigentums bestimmten Sondernutzungsrechte durch eine weitere einseitige Verfügung und deren Eintragung in das Grundbuch ändern, solange er noch Eigentümer aller Sondereigentumsrechte und noch keine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber eingetragen ist; danach bedarf er der Zustimmung der Berechtigten der eingetragenen Vormerkungen. Eine solche Änderung scheidet erst aus, wenn die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden ist.
    BGH
    21.10.2016
  9. V ZR 230/15 - Vollstreckungsabwehrklage zu prozesszweckfremden Zielen, Zwangsversteigerung aus Sicherungsgrundschuld
    Leitsatz: Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung den sicheren Schluss erlauben, dass die Vollstreckungsabwehrklage ausschließlich prozesszweckfremden Zielen dient.
    BGH
    21.10.2016
  10. XI ZR 145/14 - Kenntnis der Bank von grobem Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert, Preisermittlung nach der „Maklermethode“
    Leitsatz: a) Die Kenntnis einer Bank von einem groben Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert einer von ihr finanzierten Immobilie ergibt sich nicht aus ihrer Kenntnis von der für die Immobilie erzielten Jahresnettomiete im Wege eines - auf schlichter Vervielfältigung der Nettomiete mit einem frei gegriffenen Faktor beruhenden - „vereinfachten Ertragswertverfahrens“. b) Die Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage gegen eine vollstreckbare Urkunde abweisenden Urteils steht der Begründetheit einer Klage des Schuldners entgegen, die auf Tatsachen gestützt ist, die schon zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung im Vollstreckungsabwehrprozess vorgelegen haben, und die im Ergebnis einer Vollstreckung aus diesem Titel zuwider liefe (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30. Mai 1960 - II ZR 207/58, WM 1960, 807).
    BGH
    18.10.2016