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Suchergebnis Urteilssuche (361 - 370 von 487)
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2 K 132/94 Me - Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Eigntumserwerb; Redlichkeit; Gewerbenutzung; Unternehmen; Volkseigentum; GesamtvollstreckungLeitsatz: 1. Eigentum des Volkes konnte nicht redlich Eigentum i. S. v. § 4 Abs. 2 und 3 VermG erwerben, da die Voraussetzungen der §§ 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 sowie § 4 Abs. 2 VermG nicht erfüllt werden. 2. Kein Ausschluß der Rückübertragung, wenn zwar der gewerblichen Nutzung i. S. v. § 5 Abs. 1 d VermG zugeführt, über das Unternehmen nachträglich im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts die Gesamtvollstreckung eröffnet worden ist.VG Meiningen09.11.1994
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1 K 387/94 Me - Anmeldefrist; Wiedereinsetzung; AusschlussfristLeitsatz: Keine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Anmeldefrist.VG Meiningen27.10.1994
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1 K 1063/94 - Rückerstattungsverfahren; Restitutionsverfahren; GerichtszuständigkeitLeitsatz: Für eine Klage im Rückerstattungsverfahren betreffend ein Unternehmen ist bei auswärtigem Wohnsitz des Klägers in Sachsen das Verwaltungsgericht Dresden örtlich zuständig.VG Leipzig26.10.1994
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2 K 2036/93 - Ausreiseverkauf; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund, Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; StichtagsregelungLeitsatz: 1. Die Annahme unlauterer Machenschaften bei einer Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einem Ausreiseantrag wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß der Vertrag erst nach dem Mauerfall, nämlich am 11. Dezember 1989 beurkundet worden und die Ausreise erst am 16. Dezember 1989 erfolgt ist. 2. Die Annahme eines redlichen Erwerbs scheidet aus, weil die Stichtagsregelung (18. Oktober 1989) entgegensteht.VG Dresden26.10.1994
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2 (3) A 852/93 - unredlicher Erwerb; Redlichkeit; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss; Zurechnung der Unredlichkeit; Mitglied des Rates des Kreises; MachtstellungLeitsatz: 1. Die Unredlichkeit eines Ehegatten beim Erwerb von Gebäudeeigentum und dazugehörendem Grundstücksnutzungsrecht kann dem anderen Ehegatten nicht zugerechnet werden. 2. Der Antrag auf Erwerb eines Gebäudes, das bekanntermaßen noch im Privateigentum eines "Westbürgers" steht, indiziert auch dann keine Unredlichkeit, wenn der Erwerb für einen Zeitpunkt nach Überführung in Volkseigentum beantragt wird. 3. Auch ein Mitglied des Rates des Kreises ist nicht bereits wegen der Bekleidung dieses Amtes unredlich.VG Greifswald24.10.1994
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VG 29 A 731.93 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens; StichtagserwerbLeitsatz: § 7 AnmVO greift nicht ein, wenn nach dem 18. Oktober 1989 das vom Anmelder nicht beanspruchte Grundeigentum veräußert wird, nicht jedoch das allein restitutionsbelastete Erbbaurecht am Grundstück. Das Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens kommt nicht in Betracht, wenn der geltend gemachte Restitutionsanspruch offensichtlich unbegründet ist.VG Berlin20.10.1994
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2 K 234/93 Me - Beweislastregel; unlautere Machenschaft; Drohung mit einer entschädigungslosen Enteignung; Nötigung; zeitlicher ZusammenhangLeitsatz: 1. Auch im Rahmen des Vermögensgesetzes verbleibt es bei der materiellen Beweislastregel, wonach jeder Beteiligte die Tatsachen, aus denen er die ihm günstigen Rechtsfolgen herleitet, darzulegen hat (im Anschluß an BVerwG, B. v. 1.11.1993, NJW 1994, S. 468). 2. Liegt zwischen der Drohung mit einer entschädigungslosen Enteignung nach dem Aufbaugesetz für den Fall des Nichtverkaufs eines Grundstücks und dem Abschluß des notariellen Kaufvertrags ein Zeitraum (hier: über zwei Wochen), der geeignet ist, Informationen einzuholen, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß die Drohung im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts noch fortwirkt.VG Meiningen19.10.1994
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1 E 450/94. Me - Präklusionsfrist; Investitionsvorhaben; Vorhabenplan; InvestitionsvorrangLeitsatz: 1. § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG enthält eine materielle Präklusionsvorschrift. Die Präklusion erfaßt auch und vor allem die Behauptung, im Anspruch auf Rückübertragung nach § 3 Abs. 1 VermG verletzt zu sein. 2. Auch in dieser Auslegung ist § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG mit dem Grundgesetz vereinbar.VG Meiningen18.10.1994
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1 K 370/93 WE - Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Enteignung; sittlich anstößiger Erwerbsvorgang; Manipulation; manipulativer Erwerb durch privaten Verwalter; ErwerbsvorgangLeitsatz: 1. Der Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes ist nach § 1 Abs. 2 VermG auch dann eröffnet, wenn keine bestandskräftige Enteignung nach §§ 15, 16 Baulandgesetz der DDR vorliegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich bereits die wirksame Bekanntgabe der Enteignung an den Adressaten oder seinen Empfangsbevollmächtigten nicht mehr aufklären läßt. Maßgeblich ist, ob die Enteignung im konkreten Fall faktisch vollzogen wurde. 2. Ein Erwerbsvorgang kann jenseits der Regelbeispiele des § 4 Abs. 3 VermG im Einzelfall auch dann sittlich anstößig sein, wenn es an einem manipulativen Element fehlt oder dieses aufgrund der Gesamtumstände nicht (mehr) hinreichend erkennbar ist. Sittlich anstößig ist der Erwerbsvorgang u. a. dann, wenn bei zusammenfassender Würdigung sein Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist, so daß es schlechterdings untragbar erscheint, das Eigentum in der Hand des Verfügungsberechtigten zu belassen. 3. Der mit notarieller Vollmacht ausgestattete private Verwalter handelte sittlich anstößig, wenn er im Rahmen seiner besonderen Vertrauensstellung den Eigentümer über staatliche Angriffe auf das Eigentum nicht informiert und dann das Anwesen nach der Verstaatlichung selbst erwarb. 4. Der Erwerbsvorgang ist im umfassenden Sinn zu verstehen. Er betrifft sowohl die eigentliche - rechtstechnische - Erwerbshandlung als auch die Erwerbshintergründe. Eine zeitliche Streckung des Erwerbsvorganges über mehrere Jahre ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn zwischen aktenkundigem konkreten Kaufinteresse und Vertragsabschluß der Erwerbswille objektiv erkennbar nicht aufgegeben wurde.VG Weimar17.10.1994
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1 K 885/93 - Einzelrestitution in der Gesamtvollstreckung; UnternehmensteilLeitsatz: Die Einzelrestitution ist gesamtvollstreckungsfest auch dann, wenn der Gegenstand während des Entzuges Teil eines Unternehmens geworden ist.VG Leipzig13.10.1994