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Suchergebnis Urteilssuche (361 - 370 von 487)

  1. 2 K 132/94 Me - Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Eigntumserwerb; Redlichkeit; Gewerbenutzung; Unternehmen; Volkseigentum; Gesamtvollstreckung
    Leitsatz: 1. Eigentum des Volkes konnte nicht redlich Eigentum i. S. v. § 4 Abs. 2 und 3 VermG erwerben, da die Voraussetzungen der §§ 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 sowie § 4 Abs. 2 VermG nicht erfüllt werden. 2. Kein Ausschluß der Rückübertragung, wenn zwar der gewerblichen Nutzung i. S. v. § 5 Abs. 1 d VermG zugeführt, über das Unternehmen nachträglich im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts die Gesamtvollstreckung eröffnet worden ist.
    VG Meiningen
    09.11.1994
  2. 1 K 387/94 Me - Anmeldefrist; Wiedereinsetzung; Ausschlussfrist
    Leitsatz: Keine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Anmeldefrist.
    VG Meiningen
    27.10.1994
  3. 1 K 1063/94 - Rückerstattungsverfahren; Restitutionsverfahren; Gerichtszuständigkeit
    Leitsatz: Für eine Klage im Rückerstattungsverfahren betreffend ein Unternehmen ist bei auswärtigem Wohnsitz des Klägers in Sachsen das Verwaltungsgericht Dresden örtlich zuständig.
    VG Leipzig
    26.10.1994
  4. 2 K 2036/93 - Ausreiseverkauf; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund, Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Stichtagsregelung
    Leitsatz: 1. Die Annahme unlauterer Machenschaften bei einer Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einem Ausreiseantrag wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß der Vertrag erst nach dem Mauerfall, nämlich am 11. Dezember 1989 beurkundet worden und die Ausreise erst am 16. Dezember 1989 erfolgt ist. 2. Die Annahme eines redlichen Erwerbs scheidet aus, weil die Stichtagsregelung (18. Oktober 1989) entgegensteht.
    VG Dresden
    26.10.1994
  5. 2 (3) A 852/93 - unredlicher Erwerb; Redlichkeit; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss; Zurechnung der Unredlichkeit; Mitglied des Rates des Kreises; Machtstellung
    Leitsatz: 1. Die Unredlichkeit eines Ehegatten beim Erwerb von Gebäudeeigentum und dazugehörendem Grundstücksnutzungsrecht kann dem anderen Ehegatten nicht zugerechnet werden. 2. Der Antrag auf Erwerb eines Gebäudes, das bekanntermaßen noch im Privateigentum eines "Westbürgers" steht, indiziert auch dann keine Unredlichkeit, wenn der Erwerb für einen Zeitpunkt nach Überführung in Volkseigentum beantragt wird. 3. Auch ein Mitglied des Rates des Kreises ist nicht bereits wegen der Bekleidung dieses Amtes unredlich.
    VG Greifswald
    24.10.1994
  6. VG 29 A 731.93 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens; Stichtagserwerb
    Leitsatz: § 7 AnmVO greift nicht ein, wenn nach dem 18. Oktober 1989 das vom Anmelder nicht beanspruchte Grundeigentum veräußert wird, nicht jedoch das allein restitutionsbelastete Erbbaurecht am Grundstück. Das Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens kommt nicht in Betracht, wenn der geltend gemachte Restitutionsanspruch offensichtlich unbegründet ist.
    VG Berlin
    20.10.1994
  7. 2 K 234/93 Me - Beweislastregel; unlautere Machenschaft; Drohung mit einer entschädigungslosen Enteignung; Nötigung; zeitlicher Zusammenhang
    Leitsatz: 1. Auch im Rahmen des Vermögensgesetzes verbleibt es bei der materiellen Beweislastregel, wonach jeder Beteiligte die Tatsachen, aus denen er die ihm günstigen Rechtsfolgen herleitet, darzulegen hat (im Anschluß an BVerwG, B. v. 1.11.1993, NJW 1994, S. 468). 2. Liegt zwischen der Drohung mit einer entschädigungslosen Enteignung nach dem Aufbaugesetz für den Fall des Nichtverkaufs eines Grundstücks und dem Abschluß des notariellen Kaufvertrags ein Zeitraum (hier: über zwei Wochen), der geeignet ist, Informationen einzuholen, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß die Drohung im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts noch fortwirkt.
    VG Meiningen
    19.10.1994
  8. 1 E 450/94. Me - Präklusionsfrist; Investitionsvorhaben; Vorhabenplan; Investitionsvorrang
    Leitsatz: 1. § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG enthält eine materielle Präklusionsvorschrift. Die Präklusion erfaßt auch und vor allem die Behauptung, im Anspruch auf Rückübertragung nach § 3 Abs. 1 VermG verletzt zu sein. 2. Auch in dieser Auslegung ist § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG mit dem Grundgesetz vereinbar.
    VG Meiningen
    18.10.1994
  9. 1 K 370/93 WE - Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Enteignung; sittlich anstößiger Erwerbsvorgang; Manipulation; manipulativer Erwerb durch privaten Verwalter; Erwerbsvorgang
    Leitsatz: 1. Der Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes ist nach § 1 Abs. 2 VermG auch dann eröffnet, wenn keine bestandskräftige Enteignung nach §§ 15, 16 Baulandgesetz der DDR vorliegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich bereits die wirksame Bekanntgabe der Enteignung an den Adressaten oder seinen Empfangsbevollmächtigten nicht mehr aufklären läßt. Maßgeblich ist, ob die Enteignung im konkreten Fall faktisch vollzogen wurde. 2. Ein Erwerbsvorgang kann jenseits der Regelbeispiele des § 4 Abs. 3 VermG im Einzelfall auch dann sittlich anstößig sein, wenn es an einem manipulativen Element fehlt oder dieses aufgrund der Gesamtumstände nicht (mehr) hinreichend erkennbar ist. Sittlich anstößig ist der Erwerbsvorgang u. a. dann, wenn bei zusammenfassender Würdigung sein Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist, so daß es schlechterdings untragbar erscheint, das Eigentum in der Hand des Verfügungsberechtigten zu belassen. 3. Der mit notarieller Vollmacht ausgestattete private Verwalter handelte sittlich anstößig, wenn er im Rahmen seiner besonderen Vertrauensstellung den Eigentümer über staatliche Angriffe auf das Eigentum nicht informiert und dann das Anwesen nach der Verstaatlichung selbst erwarb. 4. Der Erwerbsvorgang ist im umfassenden Sinn zu verstehen. Er betrifft sowohl die eigentliche - rechtstechnische - Erwerbshandlung als auch die Erwerbshintergründe. Eine zeitliche Streckung des Erwerbsvorganges über mehrere Jahre ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn zwischen aktenkundigem konkreten Kaufinteresse und Vertragsabschluß der Erwerbswille objektiv erkennbar nicht aufgegeben wurde.
    VG Weimar
    17.10.1994
  10. 1 K 885/93 - Einzelrestitution in der Gesamtvollstreckung; Unternehmensteil
    Leitsatz: Die Einzelrestitution ist gesamtvollstreckungsfest auch dann, wenn der Gegenstand während des Entzuges Teil eines Unternehmens geworden ist.
    VG Leipzig
    13.10.1994