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VG 29 A 102.94 - Bodenreformenteignung; besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche GrundlageLeitsatz: Eine Enteignung von Großgrundbesitz mit über 100 ha Land im Rahmen der Bodenreform stellt sich grundsätzlich als (Legal-)Enteignung "an den, den es angeht", dar. Die falsche Bezeichnung des zu Enteignenden in der Aufstellung der Bodenreformkommission ist deshalb unschädlich.VG Berlin12.10.1994
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VG 29 A 133.94 - Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Bodenreformland; juristische Person des öffentlichen RechtsLeitsatz: Der Antrag auf Restitution von Bodenreformland nach dem Vermögensgesetz unterliegt auch dann dem Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 lit. a VermG, wenn er ehemaliges Grundvermögen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts betrifft. Einen Vorrang des Vermögenszuordnungsverfahrens vor dem Verfahren nach dem Vermögensgesetz bzw. nach der Grundstücksverkehrsordnung gibt es nicht.VG Berlin22.09.1994
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3 A 874/93 - Anwartschaftsrecht in der Bodenreform; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Vermögenswert; Grundbucheintragung; Deutsche Wirtschaftskommission: SMAD-Befehl Nr.124; Liste ALeitsatz: Anwartschaftsrechte auf Verschaffung des Eigentums unterlagen der Bodenreform.VG Schwerin22.09.1994
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1 DE 337/92 - Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens; Grundstücksverkehrsgenehmigung; AnmelderschutzvorschriftLeitsatz: Das Verfahren nach § 7 AnmVO (Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens) findet keine Anwendung bei Grundstücksverkehrsgenehmigungen, die nach Inkrafttreten der Anmeldeverordnung erteilt worden sind.VG Greifswald19.09.1994
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2 A 42/93 - Bodenreformwaldparzelle; Verpachtung; Landesbodenkommission; unlautere Machenschaft; Machtmißbrauch, Rückübertragung; Arbeitseigentum; Volleigentum; BerechtigterLeitsatz: 1. Der Entzug einer Bodenreformparzelle wegen unerlaubter Verpachtung erfüllt nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG. 2. Die Verpachtung einer Bodenreformparzelle bedurfte der Genehmigung der Landesbodenkommission. Das Einverständnis des Rates des Kreises ist wirkungslos.VG Greifswald19.09.1994
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1 K 1162/93 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragunsausschluss; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Wohnraumzuweisung; Kaufpreisfestsetzung; KommunalvertragLeitsatz: 1. Zur Frage des redlichen Erwerbs bei Verstößen gegen die Wohnraumlenkungsverordnung DDR. 2. Rechtsnatur der Zuweisung von Wohnraum und Festsetzung des höchstzulässigen Kaufpreises. 3. Wirkungen eines Kommunalvertrages in der DDR.VG Leipzig16.09.1994
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2 (3) (2) A 124/93 - besatzungshoheitliche Enteignungen; besatzungshoheitliche Grundlage; besatzungsrechtliche Grundlage; Liste A; SequestrierungLeitsatz: 1. Eine Enteignung durch deutsche Behörden während der sowjetischen Besatzungszeit unterfällt auch dann § 1 Abs. 8 lit a) VermG, wenn sie auf der fehlerhaften Anwendung des Besatzungsrechts beruht. 2. Eine Enteignung i.S.d. § 1 Abs. 8 lit a) VermG ist jede von einer dafür zuständigen Behörde beschlossene Maßnahme zur Änderung der bisherigen Eigentumsverhältnisse ohne Rücksicht auf ihre Rechtmäßigkeit. 3. An einer Enteignung i.S.d. § 1 Abs. 8 lit. a VermG fehlt es, wenn im Grundbuch eine Umschreibung in Eigentum des Volkes erfolgt, die nicht auf einer behördlichen Entscheidung beruht. Ansprüche hieraus sind im Zivilrechtsweg zu verfolgen.VG Greifswald06.09.1994
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VG 23 A 357.93 - Eintritt in das Mietverhältnis; preisgebundener Neubau; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Räumungsanspruch; WohnberechtigungsscheinLeitsatz: 1. Bei preisgebundenem Neubau tritt der überlebende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in das Mietverhältnis ein. 2. Die zuständige Behörde kann dann Räumung der Wohnung verlangen, wenn sie ohne Wohnberechtigungsschein genutzt wird (Leitsätze der Redaktion).VG Berlin06.09.1994
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2 K 47/93 Me. - Komplexer Wohnungsbau, Rückübertragungsausschluss, Restitutionsausschluss, Ausschlussgrund, Wohnungsneubau, Hauptauftraggeber, GeneralbebauungsplanLeitsatz: Eine Verwendung eines Grundstücks im komplexen Wohnungsbau im Sinne von § 5 Abs. 1 c VermG liegt vor, wenn ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet oder rekonstruiert wurde und dies unter Anwendung der in der DDR gültigen Rechtsvorschriften für den komplexen Wohnungsbau geschah.VG Meiningen05.09.1994
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1 A 417/93 - ErsatzgrundstückLeitsatz: Ein Ersatzgrundstück steht nur dann zur Verfügung i. S. d. §§ 9 Abs. 2 i. V. m. 21 Abs. 3 S. 1 VermG, wenn die Restitutionsbehörde zivilrechtlich über das Grundstück verfügen kann.VG Greifswald30.08.1994