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Urteil Grundstücksverkehrsgenehmigung
Schlagworte
Grundstücksverkehrsgenehmigung; Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens; Stichtagserwerb
Leitsätze
§ 7 AnmVO greift nicht ein, wenn nach dem 18. Oktober 1989 das vom Anmelder nicht beanspruchte Grundeigentum veräußert wird, nicht jedoch das allein restitutionsbelastete Erbbaurecht am Grundstück.
Das Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens kommt nicht in Betracht, wenn der geltend gemachte Restitutionsanspruch offensichtlich unbegründet ist.
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