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Urteil Präklusionsfrist
Schlagworte
Präklusionsfrist; Investitionsvorhaben; Vorhabenplan; Investitionsvorrang
Leitsätze
1. § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG enthält eine materielle Präklusionsvorschrift. Die Präklusion erfaßt auch und vor allem die Behauptung, im Anspruch auf Rückübertragung nach § 3 Abs. 1 VermG verletzt zu sein.
2. Auch in dieser Auslegung ist § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG mit dem Grundgesetz vereinbar.
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