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VG 31 A 880.93 - Veräußerung von Kapitalanteilen eines volkseigenen Betriebes durch Treuhandanstalt; Finanzvermögen; nachträgliche Vermögenszuordnung; Treuhandanstalt; Kapitalanteile eines VEB; Unternehmenseinheit; BetriebsgrundstückLeitsatz: 1. Veräußert die Treuhandanstalt Kapitalanteile eines volkseigenen Betriebes, so scheiden die zum Betrieb gehörenden Grundstücke aus dem Finanzvermögen des Bundes aus. 2. Eine nachträgliche Zuordnung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.VG Berlin29.08.1994
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VG 31 A 861.93 - Nutzung für die Wohnungsversorgung; Wohnvermögen; KaufhallengrundstückLeitsatz: 1. Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Nutzung für die Wohnungsversorgung vorlag, sind die Verhältnisse am 2./3. Oktober 1990. 2. Bei der Nutzung eines Grundstücks für eine Kaufhalle fehlt der funktionale Zusammenhang mit dem Wohnvermögen.VG Berlin29.08.1994
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2 A 185/92 - Aufbauentschädigung; Enteignung gegen geringere EntschädigungLeitsatz: Die unterschiedliche Behandlung der Bürger der ehemaligen DDR und solcher aus dem "kapitalistischen Ausland" bei der Bemessung einer Entschädigung nach dem Aufbaugesetz rechtfertigt die Anwendung des Vermögensgesetzes.VG Dessau24.08.1994
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VG 31 A 80.94 - Militärvermögen; NVA-Wohnungen; Wohnzwecke; Aussonderung; EigentumsübergangLeitsatz: 1. Zum Militärvermögen gehören nicht nur Gegenstände, die zu militärischen Zwecken im engeren Sinne, sondern auch Grundstücke, die zu Wohnzwecken von NVA-Angehörigen gedient haben. 2. Werden solche Grundstücke veräußert, gelten sie als ausgesondert und waren auf die Treuhandanstalt zu übertragen, auch wenn der Rechtsträger zuvor untergegangen war. 3. Zur Frage des Eigentumsübergangs.VG Berlin22.08.1994
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6 K 401/94 - Globalentschädigungsabkommen; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; EigentumsverlustLeitsatz: Das Abkommen zwischen der DDR und der Republik Österreich vom 21. August 1987 hat zum endgültigen Eigentumsverlust geführt.VG Dresden18.08.1994
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1 D 625/92 - Erbengemeinschaft als Berechtigte hinsichtlich des Rückübertragungsanspruchs; ProzeßführungsbefugnisLeitsatz: Nur eine Erbengemeinschaft als solche ist Berechtigte i. S. des VermG hinsichtlich des Rückübertragungsanspruchs an einem Grundstück; einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft fehlt dagegen vorbehaltlich der in den §§ 2038 und 2039 BGB geregelten Ausnahmen die Prozeßführungsbefugnis.VG Greifswald27.07.1994
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5 E 273/94. Me - Investitionsvorrangbescheid; subjektiv öffentliches Recht; Rechtsverletzung durch Rücknahme des InvestitionsvorrangbescheidesLeitsatz: Grundsätzlich verleiht der Investitionsvorrangbescheid dem Investor kein subjektiv öffentliches Recht, auf das er sich berufen kann. Dies ist jedoch anders. wenn aufgrund des Bescheides bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, da unter Eigentum im Sinne des Art. 14 GG auch Ansprüche aus einem abgeschlossenen Vertrag fallen und dieser Anspruch durch die Rücknahme des Investitionsvorrangbescheides gemäß § 48 VwVfG, § 12 Abs. 3 InVorG beeinträchtigt wurden.VG Meiningen25.07.1994
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1 K 876/93 - Verwertungsrecht; Vermögenswert; Betriebsvermögen; Spaltgesellschaft; RestgesellschaftLeitsatz: 1. Ein schuldrechtlich vereinbartes Verwertungsrecht an einem Betriebsvermögen stellt keinen Vermögenswert i. S. d. § 2 Abs. 2 VermG dar. 2. Zu den Voraussetzungen einer Spalt- oder Restgesellschaft eines in der DDR enteigneten Unternehmens.VG Leipzig21.07.1994
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1 K 1943/93 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; staatlicher Verwalter; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Überschuldungslage; Beweislast; ManipulationLeitsatz: Die Erwerber sind unredlich i. S. des § 4 Abs. 3 lit. a VermG wenn sie vom staatlichen Verwalter Grundstücke erwerben, ohne daß die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 11.12.1968 (Anordnung Nr. 2) vorliegen (Überschuldungslage) und dies fahrlässig nicht erkannt haben.VG Leipzig21.07.1994
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VG 22 A 477.93 - Ausreiseverkauf; unlautere Machenschaft; Nötigung; Zwangslage; UnredlichkeitLeitsatz: 1. Es entspricht dem typischen Geschehensablauf, daß im Zusammenhang mit der Erteilung von Ausreisegenehmigungen die Veräußerung von Vermögenswerten erzwungen wurde. 2. Die Beteiligung des Rechtsanwalts Dr. Wolfgang Vogel am Verfahren ist für sich allein ein Indiz dafür, daß Ausreisewillige unter Hinweis auf die andernfalls nicht zureichende Bearbeitung des Ausreiseantrages zur Veräußerung veranlaßt wurden. 3. Ein Grunderwerb durch einen Oberst und einen Hauptmann des MfS ist, zumal bei Umsetzung der Wohnraumlenkungsverordnung in der Regel als "Teilhabe am herrschenden staatlichen und gesellschaftlichen Beziehungsgeflecht" unredlich. 4. Ein solcher Erwerb ist durch Herbeiführung einer Zwangslage beeinflußt, die sich die Erwerber zunutze gemacht haben.VG Berlin21.07.1994