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BVerwG 7 C 41.93 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Manipulation; Enteignung gegen geringere Entschädigung; vorgeschobener Enteignungszweck; Machtmissbrauch; Aufbauenteignung; MühlengrundstückLeitsatz: Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR als unlautere Machenschaft gemäß § 1 Abs. 3 VermG beurteilt werden kann (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - NJW 1994, 1487).BVerwG28.07.1994
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BVerwG 7 C 36.93 - Rückübertragung; Waldgrundstück; Gemeindewald; Forstwirtschaftsbetrieb; Vermögensübergang; grundstücksbezogene Verbindlichkeiten; Rechtsübergang; VermögensintegritätLeitsatz: Die Rückübertragungen eines Vermögensgegenstandes an eine öffentlich rechtliche Körperschaft schließt den Übergang der konkret auf den Vermögensgegenstand bezogenen Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse ein. Mit der Rückübertragung eines Waldgrundstücks, das einem staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb als Rechtsträger unterstellt war, gehen allein die grundstücksbezogenen, nicht zugleich auch betriebliche Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse über.BVerwG08.07.1994
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BVerwG 7 C 24.93 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Wirksamkeit des VeräußerungsgeschäftsLeitsatz: Die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG setzt nicht die rechtliche Wirksamkeit des Veräußerungsgeschäfts voraus (entgegen BGH, ZOV 1994, 379)BVerwG30.06.1994
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BVerwG 7 C 19.93. - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Rückenteignung; Schulhausausbau; fehlgeschlagene Aufbauenteignung nach dem Beitritt der DDR; AusschlußwirkungLeitsatz: Der frühere Eigentümer kann die Rückabwicklung einer auf das Aufbaugesetz oder das Baulandgesetz der DDR gestützten, fehlgeschlagenen Enteignung auch dann nicht verlangen, wenn das beabsichtigte Vorhaben erst nach dem Beitritt der DDR endgültig aufgegeben worden ist. Auch § 102 BauGB enthält für eine solche "Rückenteignung" keine Rechtsgrundlage. Zur Ausschlußwirkung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen.BVerwG30.06.1994
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BVerwG 7 C 58.93 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluß; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung; Unternehmensrestitution; Gesellschafter; AntragsrechtLeitsatz: Ein in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone im Zuge der Maßnahmen gegen "Kriegs- und Naziverbrecher" enteignetes Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung, dessen Enteignung von der Besatzungsmacht bestätigt wurde, ist auf besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet worden und unterliegt daher dem Restitutionsausschluß gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG. Das Antragsrecht des Gesellschafters gemäß § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG schließt das Recht ein, den gestellten Antrag im Falle seiner Ablehnung mit der Klage weiterzuverfolgen.BVerwG30.06.1994
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BVerwG 7 B 145.93 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Restitutionsanspruch; Rückübertragunsanspruch erst nach Aufhebung der VermögenseinziehungLeitsatz: Die Rückgabe von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Rehabilitierung gemäß § 1 Abs. 7 VermG setzt die Aufhebung der Vermögenseinziehung durch das für die Rehabilitierung zuständige Gerichte voraus.BVerwG09.06.1994
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BVerwG 7 C 15.93 - Unternehmensrückgabe; Unternehmenstrümmerrestitution; Einzelrestitution; BetriebsgrundstückLeitsatz: Der Anspruch auf Rückgabe von einzelnen Bestandteilen eines stillgelegten Unternehmens nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG erstreckt sich nicht auf ein dem Unternehmen nach dessen Verstaatlichung zugewiesenes Betriebsgrundstück, das wesentlich größer und daher wertvoller ist als das zuvor genutzte Betriebsgrundstück.BVerwG26.05.1994
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BVerwG 7 C 33.93 - ParteivermögenLeitsatz: Nach dem Recht der DDR rechtswirksam erworbenes Vermögen einer DDR-Partei oder einer Unterorganisation ist nicht nach Vermögenszuordnungsrecht, sondern ausschließlich nach dem Sonderrecht für Parteivermögen zuzuordnen.BVerwG26.05.1994
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BVerwG 7 C 47.93 - Restitutionsausschluss für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignung; Liste 1; Kriegsverbrecher; NaziaktivistenLeitsatz: Es gibt keine neuen Tatsachen, die dazu berechtigen würden, gemäß Art. 100 Abs. 1 GG eine erneute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG) herbeizuführen. Das Vermögensgesetz findet keine Anwendung auf die vom sog. demokratischen Magistrat von Groß-Berlin nach Maßgabe der "Liste 1" zum Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 8. Februar 1949 beschlossenen Enteignungen von Vermögenswerten im sowjetischen Sektor von Berlin.BVerwG29.04.1994
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BVerwG 7 C 31.93 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Ausreiseverkauf; Grundstückszwangsverkaufs wegen ÜberschuldungLeitsatz: Zur Frage der Anwendung des § 1 Abs. 3 VermG im Falle eines gerichtlich veranlaßten Grundstückszwangsverkaufs wegen Überschuldung (Einzelfall).BVerwG29.04.1994